Theodor Kalymon

Portraitfoto
Alter:
20 Jahre
Geburtsort:
Novosilky-Hostynni (23.09.1922)
Todesort:
Kusterdingen (12.05.1943)
Nationalität:
Ukraine
Zuordnung:
Zwangsarbeiter:in, Hingerichtete

Oft lassen die Eintragung im Leichenbuch der Tübinger Anatomie, der erhaltene standesamtlich Todesvermerk sowie das nur unwillig und bruchstückhaft gelüftete Schweigen der Zeugen das Geschehen annäherungsweise ahnen, das zur Exekution von Zwangsarbeitern führte. So auch bei Theodor Kalymon, der von einem SS-Standgericht ganz in der Nähe von Tübingen exekutiert wurde. Das Opfer dieser tödlichen »Sonderbehandlung« war ein ukrainischer Landarbeiter. Wann der junge Ukrainer, der am 23. September 1922 in Novosilky-Hostynni bei Lemberg, heute Lwiw, geboren wurde, nach Deutschland kam, war nicht mehr zu rekonstruieren. Sicher bekannt außer seinem Geburtsdatum ist nur das Datum seines Todes, der 12. Mai 1943. An diesem Tag starb der 20 Jahre alte Theodor Kalymon um 18.21 Uhr in Kusterdingen, Kr. Tübingen. Er starb keines natürlichen Todes. In die Zeile, die das amtliche Formular für die Todesursache vorsieht, schrieb der Kusterdinger Standesbeamte: »Erhängen.« Ins Leichenbuch der Anatomie wurde »Erhängen exek.[utiert]« eingetragen. Was war vorgefallen? In Kusterdingen kursieren zwei Versionen:

»Eine angesehene Bauersfrau, bei der ein Pole [das Leichenbuch verzeichnet als Nationalität »Ukrainer«; B.S.] in Stellung war, sei von diesem angeblich unsittlich belästigt worden. Andere sagten, sie hätte was von ihm gewollt. Jedenfalls stand ihr guter Ruf auf dem Spiel. Sie tat, was früher auch Bauernfrauen aus angesehener Familie gemacht hätten, sie zeigte den fremden Knecht an, um sich zu rehabilitieren. Früher hätte er vielleicht eine Strafe von einem Gulden bekommen, jetzt ging die Anzeige an die Gestapo weiter, die kam, verurteilte den jungen Mann zum Tode und erhängte ihn an der Friedhofsmauer von Weiler [i.e. Kusterdingen; B. S.] vor den Augen aller zusammengerufenen Fremdarbeiter der Gegend, um ihnen zu zeigen, was in Deutschland verboten und was möglich war«.

Ein anderer Informant berichtet:

»Die Bäuerin, das war eine hundertprozentige Nazi. Die hat behauptet, der Fremde sei mit dem Beil auf sie los. Die SS hat dann ein Exempel statuieren wollen. Die kam mit dem LKW, auf dem ein Galgen aufgeladen war. Der Junge wurde im Steinbruch gehängt. Alle Polen aus Kusterdingen, Wankheim und Jettenburg mußten dabei sein. Auch Kusterdinger wurden eingeladen. Es wurde aber nicht zu dem Fest, wie es die Nazis sich ausdachten. Die Kusterdinger haben auf dem Feld für den Jungen gebetet«.

Die differierenden Angaben über den Ort der Exekution, die die Gestapo zur Abschreckung inszenierte, könnten ein Indiz dafür sein, dass tatsächlich nur wenige Kusterdinger sich die »schnelle Sühne« angesehen haben. Unbestimmter noch als der Ort der Hinrichtung scheinen in der kollektiven Erinnerung des Dorfes die Gründe, die die Frau zur Denunziation des Ukrainers veranlassten:

Fühlte sie sich tatsächlich durch den Jungen bedroht? Wollte sie sich rächen? War sie sich der mit Sicherheit tödlichen Folgen einer solchen Anzeige nicht bewusst? War ihr das Schicksal des Fremdarbeiters gleichgültig? Wollte sie sich damit von einem Verdacht reinwaschen? Wir wissen es nicht. Es bleibt nur die Tatsache, dass aufgrund ihrer Meldung der junge Ukrainer gehängt wurde. Den Übernamen »Polenhenkere«, den das Dorf daraufhin der Denunziantin gab, hielt die Erinnerung an das tödliche Exempel auf den Härten noch lange wach.

Dass die Gestapo anreiste und den Galgen mitbrachte, entsprach dem in der NS-Zeit vorgeschriebenen Amtsweg. Hatte das Reichssicherheitshauptamt seine Zustimmung zur Exekution gegeben, reisten die zuständigen Gestapo-Beamten an den Tatort, um dort die Hinrichtung möglichst öffentlich zu vollziehen.

Aus: Benigna Schönhagen, Das Gräberfeld X. Eine Dokumentation über NS-Opfer auf dem Tübinger Stadtfriedhof, Tübingen 1987.