Karl Christian Mausser
- Alter:
- 64 Jahre
- Namensschreibweisen:
-
Karl Christian Mausser
Mauser (laut AB) - Geburtsort:
-
Plochingen (29.01.1876)
- Todesort:
- Vaihingen-Enz (23.09.1940)
- Nationalität:
- Deutschland
- Zuordnung:
- Durch Suizid Verstorbene, Insassen von Arbeitshäusern und -lagern
Am 23. September 1940, kurz vor 11 Uhr, trug der Küchenwachtmeister des Arbeitshauses Vaihingen dem Insassen Christian Mausser auf, zwei Fensterrahmen in die Schreinerei zu bringen. Die Ausführung der Aufgabe dauerte lange – zu lange in den Augen des Aufsehers. Er machte sich auf die Suche nach dem Gefangenen und fand ihn schließlich im zum Luftschutzbunker umfunktionierten Kartoffelkeller. Christian Mausser hatte dort seinem Leben selbst ein Ende gesetzt. Laut Aktenlage ergriff das Personal zwar sofort Wiederbelebungsversuche, doch sie blieben ohne Erfolg. Der Küchenwachtmeister führte diese Tat auf »Schwermut« zurück. So habe Mausser am Tag zuvor die Lektüre der Tageszeitung abgelehnt, nach der er »sonst sehr gierig« gewesen sei.
»Ein nicht ungefährlicher Bettler«?
In der Tat hätte Christian Mausser allen Grund gehabt, schwermütig zu sein. Denn seine Lage war aussichtslos. In Vaihingen war er seit dem 17. Juni 1936 aufgrund eines Urteils des Amtsgerichts Backnang interniert. Die in der Weimarer Republik noch gültige zeitliche Befristung solcher Strafmaßnahmen auf zwei Jahre hatte das NS-Regime schon frühzeitig abgeschafft. Seither war es möglich, unliebsame Personen auf unbestimmte Dauer in Arbeitshäusern festzuhalten. Im Fall von Christian Mausser ergriff die Verwaltung in Vaihingen selbst die Initiative. Sie wies das Amtsgericht in Backnang am 30. Mai 1938 nicht nur auf das bevorstehende Ende des ersten Strafzyklus hin, sondern beantragte zugleich eine Verlängerung der Internierung um weitere zwei Jahre. Die Begründung ist aufschlussreich: »Heute ist er infolge seines Alters nur noch beschränkt arbeitsfähig. Es ist zu befürchten, dass er im Fall seiner Entlassung sein früheres unstetes Leben wieder aufnehmen und damit eine Belästigung und Gefahr für die Allgemeinheit bedeuten würde.« Denn, so die Ausführungen weiter, bei Christian Mausser handele es sich um einen »nicht ungefährlichen Bettler«. Das Amtsgericht folgte dieser Argumentation. Auf den Tag zwei Jahre später, am 30. Mai 1940, konstatierte die Verwaltung des Vaihinger Arbeitshauses, es seien »keine wesentliche[n] Änderungen eingetreten«, weshalb die Internierung Maussers weiterhin aufrechterhalten werden müsse.
Überraschend kam dies nicht, denn schon mit dem Verweis auf die altersbedingt eingeschränkte Arbeitsfähigkeit hatte die Verwaltung Christian Mausser letztlich jede Aussicht auf Entlassung genommen. Die zweite Begründung für den fortdauernden Freiheitsentzug, also die Charakterisierung des Internierten als eines »nicht ungefährliche[n] Bettler[s]«, entsprach jedoch nur der halben Wahrheit. Sein Strafregister der Staatsanwaltschaft Stuttgart wies 1934 zwar 72 Einträge auf, doch handelte es sich dabei in fast allen Fällen um sogenannte »polizeiliche Strafen«. Das heißt, er war von Ämtern oder unteren Gerichten wegen Bettels, selten auch wegen Landstreicherei, zu einigen Tagen oder wenigen Wochen Haft verurteilt worden. Lediglich in vier Fällen waren Christian Mausser »gerichtliche Strafen« auferlegt worden: Das Amtsgericht Stuttgart hatte ihn wegen Hausfriedensbruchs zu einer Woche Gefängnis verurteilt, das Schöffengericht Schweinfurt hatte dieselbe Strafe wegen Betrugs gegen ihn verhängt. Wegen schweren Diebstahls verurteilte ihn später das Landgericht Tübingen zu vier Monaten Gefängnis, das Schwurgericht Stuttgart verhängte sechs Monate Haft für dasselbe Delikt. Doch diese Straftaten datierten aus den Jahren zwischen 1905 und 1909. Aufgrund dieser Sachlage kann Christian Mausser schwerlich Gefährlichkeit attestiert werden. Geradezu harmlos liest sich auch das Vergehen, das ihm seine letzte Verurteilung durch das Amtsgericht Backnang eingebracht hatte. Ihm wurde vorgeworfen, er habe bei »Meistern um Arbeit nachgesucht, in der Absicht, bei dieser Gelegenheit Almosen entgegenzunehmen, also gebettelt.« Das Gericht ahndete folglich die »Absicht«, denn von einem Vollzug des Bettelns ist in den Akten keine Rede.
Ein Leben auf Wanderschaft
Christian Mausser kam am 29. Januar 1876 in Plochingen zur Welt. Er hatte 15 Brüder und Schwestern, davon 7 Stiefgeschwister. Er erlernte das Handwerk des Bäckers. Eine Ehe ging er nie ein, und auch die Beziehung zu seiner Heimatstadt wie auch zu den Geschwistern war nicht allzu eng. Er führte ein Leben auf Wanderschaft, immer wieder fand er Anstellungen, doch auch das Erbitten von Almosen sicherte ihm seinen Lebensunterhalt.
Seine Reisen nahm Christian Mausser spätestens im Alter von 20 Jahren auf. Wie mobil er war, zeigen einzelne Jahre in besonderer Deutlichkeit. 1908 hielt er sich Ende Februar in Neresheim auf, reiste dann im April und Mai über Esslingen und Freudenstadt nach Tübingen. Im Dezember machte er im Norden Württembergs Station, nämlich in Künzelsau, Öhringen und Heilbronn. Das Jahr endete für ihn in Stuttgart. Bereits am 22. Januar 1909 war er wieder in Augsburg, Ende Februar in Ulm, Mitte März in Bad Urach. 1910 orientierte er sich dann gen Norden, über Frankfurt am Main gelangte er bis nach Wesel am Niederrhein. Wie und wo er die Zeit zwischen 1912 und 1920 verbrachte, bleibt größtenteils im Unklaren. Im April 1921 machte er im westfälischen Siegen halt, 1923 im sauerländischen Serkenrode. Ab 1924 bewegte er sich, wie es scheint, nur noch im Südwesten.
Sein Leben in den Arbeitshäusern Brauweiler, Vaihingen und Kislau
Sechs Einweisungen in Arbeitshäuser musste Christian Mausser zwischen 1911 und 1936 über sich ergehen lassen. Beim ersten Mal saß er im Arbeitshaus Brauweiler nordwestlich von Köln ein, wahrscheinlich 15 Monate lang. Damals waren dort 1100 Männer und 200 Frauen interniert, deren Alltag ein hartes Regiment und ebensolche Strafen prägten. Nur wenige Monate vor Kriegsbeginn verurteilte ihn das Schöffengericht Blaubeuren wegen Bettels zu vier Wochen Haft und ließ ihn für weitere 15 Monate ins Arbeitshaus Vaihingen einweisen. Er musste dort Feldarbeiten verrichten, wurde aber auch, seiner Ausbildung entsprechend, in der Küche eingesetzt. Christian Mausser kam vorzeitig am 31. März 1915 frei, da er »sich [..] gut geführt u. fleißig gearbeitet« hatte. Möglicherweise spielte auch seine Meldung als Kriegsfreiwilliger eine Rolle, wenngleich das Heer mit dem damals 39-Jährigen nichts anzufangen wusste.
Die nächsten drei Internierungen brachten Christian Mausser in das badische Arbeitshaus Kislau nördlich von Karlsruhe. Dort blieb er zunächst vom 18. März 1925 bis zum 18. Mai 1926, nur um vom 4. April 1928 bis zum 1. März 1930 erneut dort interniert zu werden. Zum Verhängnis war ihm das Bitten um »milde Gaben« in Pforzheim am 30. Januar 1928 geworden. Aufgrund seiner Vorstrafen verhängte das dort ansässige Amtsgericht die Höchststrafe von sechs Wochen Haft und zwei Jahren Arbeitshaus. Der letzte Aufenthalt in Kislau war zugleich der kürzeste: Er dauerte lediglich vom 16. bis 30. August 1934. Zur frühzeitigen Entlassung verhalf ihm das von der NS-Regierung nach dem Tod des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg verabschiedete Amnestiegesetz.
Dass Christian Mausser in der NS-Zeit überhaupt noch einmal in einem Arbeitshaus interniert werden würde, war trotz seines Lebensweges keineswegs zwangsläufig gewesen. Im Gegenteil: 1930 hatte er Kislau zwar nicht als ein reicher, aber doch auch nicht mehr als ein armer Mann verlassen.
Eine Erbschaft aus Amerika
Das Ereignis, das dem Leben von Christian Mausser eine entscheidende Wendung hätte geben können, trug sich am 15. September 1928 in den USA zu. Dort starb an diesem Tag einer seiner Stiefbrüder. Von dem Erbe standen Christian Mausser etwa 2 000 Dollar zu, umgerechnet etwa 8 000 Reichsmark (RM). Die Arbeitshausverwaltung in Kislau wurde über diesen Umstand erst ein Jahr später informiert. Dennoch kam Christian Mausser erst am 1. März 1930, also lediglich einen Monat vor dem vorgesehenen Strafende, auf dem Gnadenweg frei. Zu diesem Zeitpunkt verfügte er aber schon gar nicht mehr über den vollen Betrag seines Erbes.
Zu Beginn des Jahres 1930 war eine Abschlagzahlung in Höhe von 800 Dollar auf seinem Konto eingegangen, umgerechnet 3 344 RM. Davon musste Christian Mausser unmittelbar 1261,20 RM an das Arbeitshaus abtreten, denn die Verwaltung hatte ihm nicht nur Unterhaltskosten für seine aktuelle Strafe in Rechnung gestellt, sondern auch für seine vorangegangene. Sieht man von rechtlichen Fragen ab, war das Handeln der Arbeitshausverwaltung widersinnig. Denn das Ziel, das mit der Einweisung in eine derartige Einrichtung offiziell verfolgt wurde, war die Resozialisierung. So hatte die Arbeitshausverwaltung ihm auch deshalb einen Teil seiner Strafe erlassen, weil er ihr »im Hinblick auf seine gute Führung in der Anstalt sowie der ausserordentlichen Umstände der Erbschaft, die ihn wirtschaftlich aus seiner bisherigen Armut herausheben, würdig und geeignet [erscheint], vorzeitig entlassen zu werden.« Wenn das Arbeitshaus ihm nun aber einen guten Teil seines Erbes vorenthielt, schmälerte es seine Chancen, sich künftig »ehrlich durchs Leben zu bringen«, zumal die Weltwirtschaftskrise das Deutsche Reich schon voll erfasst hatte. So stieg die Arbeitslosenzahl 1930 auf 3,7 Millionen an. Die Chancen eines 54 Jahre alten Bäckers, unter diesen Umständen dauerhaft Arbeit zu finden, waren nicht allzu groß. Und ganz ohne zusätzliches Einkommen war auch die Erbschaft irgendwann einmal aufgebraucht. Zum Vergleich: 1931 kam ein Hauer, ein Bergarbeiter also, auf einen monatlichen Nettoverdienst von 154 RM. Die von der Arbeitshausverwaltung einbehaltene Summe entsprach acht solchen Monatseinkommen. Ein Arbeitsloser musste mit dieser Summe 1932 gar 29 Monate bestreiten. Das restliche Erbe hätte Christian Mausser immerhin erlaubt, knapp 44 Monate auf dem Einkommensniveau eines Hauers oder gar 155 Monate auf dem eines Arbeitslosen zu überbrücken.
Ein Lebensende in Armut
Schon am 25. Juni 1930, keine vier Monate nach seiner Entlassung aus Kislau, wurde Christian Mausser erneut wegen Bettels und Landstreicherei verurteilt. Bis Jahresende folgten drei weitere Strafen. Was war mit dem Erbe geschehen? Hatte er überhaupt noch den ausstehenden Betrag erhalten? Es ist zu hoffen, dass er die Wochen nach seiner Entlassung in Saus und Braus verbrachte. Es ist zu befürchten, dass er – von wem auch immer – übervorteilt wurde. Als er starb, verfügte er über kein Vermögen mehr. Seine Leiche kam in die Tübinger Anatomie.
Stefan Wannenwetsch, 18. September 2026
Quellen und Literatur
- GLA Karlsruhe 521 Nr. 4747
- StAL E 188 b 3
- Ulrich Herbert, Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert, München 2014.
- Wolfgang Zollitsch, Arbeiter zwischen Weltwirtschaftskrise und Nationalsozialismus. Ein Beitrag zur Sozialgeschichte der Jahre 1928 bis 1936, Göttingen 1990.

