Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Betreiber dieser Website sind bemüht, die Webseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Projekts »Gräberfeld X« unter der Domain graeberfeldx.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Seite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Elemente und Dokumente wie PDFs oder Grafiken
  • Ggf. fehlen noch Alternativtexte zu Grafiken
  • Videos haben keine Audiodeskription oder Untertitel
  • Keine Beschreibung der Seiten in Gebärdensprache oder Bereitstellung in einfacher Sprache
  • Eine Tastaturnavigation ist nur teilweise möglich
  • Bei Bedienelementen fehlen teilweise beschreibende Elemente

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.03.2021 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 21.03.2021 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür die E-Mail-Adresse des Projekts:
info@graeberfeldx.de

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Eberhard Karls Universität Tübingen
Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften
Projekt »Gräberfeld X«
Wilhelmstraße 36
72074 Tübingen
Tel.: +49 (0)7071 / 29 – 72387

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen An-orderungen genügt, können Sie sich an das Insititut oder die Uni Tübingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung oder im Impressum der Website.

Falls Sie von uns nicht innerhalb der in § 8 Satz 1L-BGG-DVO vorgesehenen Frist eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten oder unsere Antwort nicht zufriedenstellend sein sollte, können Sie sich an die Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten Baden-Württemberg im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.