Jan Budzyń
- Alter:
- 16 Jahre
- Namensschreibweisen:
-
Jan Budzyń (Quelle: Arolsen Archives)
Budzyn (Verzeichnis) - Geburtsort:
-
Kąty Trzebuskie (04.07.1925) (Quelle: Arolsen Archives )
Gemeinde: Sokołów Małopolski
Kreis: Rzeszów (eh. Kr. Kolbuszowa)
Gebiet: Podkarpackie - Todesort:
-
Geislingen-Steige, Weiler-Lindenhof (27.05.1942) (Quelle: Arolsen Archives, Leichenbuch, Verzeichnis)
- Nationalität:
- Polen (Quelle: Verzeichnis)
- Zuordnung:
- Hingerichtete, Zwangsarbeiter:in
Jan Budzyń, Taufname Joannes, wurde am 4. Juli 1925 als ältestes Kind einer Bauernfamilie im polnischen Karpatenvorland unweit von Rzeszów geboren. Es ist anzunehmen, dass er im elterlichen Landwirtschaftsbetrieb mithalf. Mit Kriegsbeginn und der deutschen Besetzung Polens wurde seine Heimat dem nun geschaffenen Generalgouvernement zugerechnet. Über die damit beginnenden Schwierigkeiten schreibt Jan Budzyńs Neffe Zbigniew, der Sohn seines Bruders Roman, im Jahr 2025:
»Mit dem Ausbruch des Krieges begannen Hunger und Armut. […] Die deutsche Besatzung war mit der Beschlagnahmung von Lebensmitteln, Vieh und Gütern verbunden, was dazu führte, dass Bauernfamilien ihre Lebensgrundlage verloren. Mehrfache Kontrollen durch deutsche Patrouillen führten zur Beschlagnahmung von Vieh und Ernten, was realen Hunger und den Verlust wirtschaftlicher Sicherheit für die Familien bedeutete.«
Ende April 1941 wurde der älteste Sohn der Familie von den Besatzern nach Deutschland deportiert. Er war gerade 15 Jahre alt und der deutschen Sprache nicht mächtig. Der Neffe berichtet: »Aus Familienüberlieferungen geht hervor, dass die Deutschen Razzien durchführten, bei denen junge Leute festgenommen und ohne jegliche Informationen an die Familien deportiert wurden. […] [Die Festgenommenen wurden an unbekannte Orte gebracht und die Familien erfuhren erst später oder überhaupt nicht[s] davon, […] was in den Familien ständige Angst und Ungewissheit über das Schicksal des Angehörigen hervorrief.«
Als landwirtschaftlicher Zwangsarbeiter in Geislingen-Weiler
Vermutlich kam Jan Budzyń über ein Durchgangslager nach Geislingen. Auf dem dortigen Arbeitsamt wurde er vom Ortsbauernführer, der die Arbeitskräfte für Weiler angefordert hatte, dem Bauern Matthäus Wittlinger zugeteilt.

Wittlinger hatte schon vor dem Zweiten Weltkrieg landwirtschaftliche Arbeiter:innen auf seinem 62 ha großen Anwesen, dem Lindenhof, beschäftigt. Doch als im Krieg die männlichen Arbeiter zum Militär eingezogen wurden, konnte die Lücke, die sie hinterließen, nur noch mit Hilfe ausländischer Arbeitskräfte geschlossen werden. Als Jan Budzyń am 1. Mai 1941 ins Verzeichnis der Arbeitskräfte von Weiler aufgenommen wurde, wurde sein Vorname in »Johann« eingedeutscht. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Lindenhof bereits eine weibliche und eine männliche Arbeitskraft aus Polen, die aus ungefähr derselben Region stammten wie Jan Budzyń. Das mag es dem Fünfzehnjährigen erleichtert haben, sich in der fremden Umgebung zurechtzufinden.
Für die Familie seines Arbeitgebers war es irritierend, dass er sich fortwährend weigerte, die vorgeschriebene Arbeitskarte zu unterschreiben. Wollte er damit zum Ausdruck bringen, dass er sich nicht zu einem Arbeitsvertrag zwingen lassen und sich dessen Bedingungen nicht unterwerfen wolle? Ihm mithin auch kein Bruch der arbeitsvertraglichen Bestimmungen vorgeworfen werden könne? Oder wollte er nur nicht unterschreiben, weil er den deutschen Text nicht verstand oder weil er auf diese Weise seine Rückführung in die Heimat provozieren wollte? Sein Verhalten erregte jedenfalls Anstoß. Der Jugendliche erledigte zwar die ihm aufgetragenen Arbeiten durchaus zufriedenstellend, musste aber immer wieder zum Arbeiten aufgefordert werden, so, als wolle er darauf hinweisen, dass er unfreiwillig hier war und mit seiner Arbeit nicht die Feinde Polens unterstützen wollte. Auf der anderen Seite konnte ihm keineswegs Obstruktion vorgeworfen werden; sein Gesamtverhalten wurde von seinem Arbeitgeber nicht getadelt. Wenn dieser noch in der Nachkriegszeit äußerte, dass Jan Budzyń »den Deutschen nicht gut gesinnt war«, zeigt das aber, wie wenig Verständnis er für die Lage des jungen Zwangsarbeiters hatte.
Fluchtversuch
Eines Tages, wohl während der Heuernte, unternahm Jan Budzyń einen Fluchtversuch. Ob er aus Heimweh nach seiner Familie oder weil er wusste, dass er zuhause gebraucht wurde, die Flucht antrat oder ob es ihm auf Wittlingers Hof nicht gefiel, behielt er für sich.
Er schlug sich bis ins 16 km entfernte Gerstetten durch, wo ihn ein Bauer bei sich beschäftigte. Wittlinger, inzwischen zum Ortsbauernführer aufgestiegen, meldete die Flucht dem Arbeitsamt, das wiederum die Polizei informierte. Der Landjäger Lorenz Hermann brachte Jan Budzyń nach Weiler zurück und sperrte ihn eigenmächtig dort zwei Tage ins Spritzenhaus ein. Danach übergab er ihn Wittlinger.
Verstoß gegen rassistisches Kontaktverbot
Nach diesem Vorfall schien sich Jan Budzyń mit seiner Lage abgefunden zu haben, an seinem Arbeitsverhalten änderte sich allerdings nichts. Nach ein paar Monaten, auch diesmal ist der genaue Zeitpunkt unbekannt, kam es zu einem erneuten Zwischenfall, diesmal mit verhängnisvollem Ausgang. Wittlingers Bruder Wilhelm traf Jan Budzyń in der Scheune an, wo er sich mit einem deutschen Dienstmädchen beschäftigte, statt einen Erntewagen abzuladen. Als ihn der Bauer deswegen lautstark zur Rede stellte, kam zufällig der Ortspolizist Hermann dazu, zu dessen Aufgabenbereich die regelmäßige Kontrolle der Zwangsarbeiter in den umliegenden Ortschaften gehörte. Das Dienstmädchen Maria Guillard, drei Jahre älter als Jan Budzyń, erkannte wohl die Brisanz der Lage, in der auch sie sich infolge des rassistischen Kontaktverbots befand, und gab an, sie fühle sich von ihm belästigt, er verhalte sich übergriffig. Damit brachte sie einen Stein ins Rollen. Der Polizist meldete die Angelegenheit seinem Vorgesetzten, dem Leiter der Geislinger Polizeistation, Anton Deeg. Dieser vernahm daraufhin sowohl die Heranwachsende Maria Guillard als auch Jan Budzyń sowie Matthäus Wittlinger und dessen Ehefrau. Letztere gab an, dass Maria Guillard auch nicht immer die ihr gebührende Zurückhaltung gewahrt habe. Das Dienstmädchen blieb bei seiner Verteidigungslinie. Jan Budzyń gestand angeblich, ohne dass ein Dolmetscher, geschweige denn ein Verteidiger zugegen war, eine Vergewaltigung, die Maria Guillard aber vehement in Abrede stellte. Dennoch hielt Deeg dies und nicht eine »versuchte Vergewaltigung« als Tatbestand in der Anzeige fest. Da die Ahndung verbotener sexueller Kontakte zwischen Deutschen und »Fremdarbeitern« in die Zuständigkeit der Gestapo fiel, leitete Deeg die Anzeige an die nächste Gestapostelle weiter.

Aus einer im Kreisarchiv Göppingen aufgefundenen Liste von Straftätern aus der NS-Zeit geht hervor, dass gegen Jan Budzyń zusammen mit weiteren polnischen Zwangsarbeiter:innen aus Weiler am 15. Januar 1942 Anzeige erstattet wurde und alle Betroffenen zu einer dreitägigen Haftstrafe verurteilt wurden.
Während bei den meisten Einträgen der Zeitpunkt des Strafvollzugs angegeben ist, heißt es bei Jan Budzyń »gestorben«. Nichts deutet darauf hin, dass Jan Budzyńs »Vergehen« an die Gestapo weitergeleitet wurde. Die Konsequenzen wurden also verschleiert und ein natürlicher Tod suggeriert. Jan Budzyń verschwand einfach von der Bildfläche. Im Meldebuch der auf dem Lindenhof Beschäftigten wurde der 26. Januar 1942 als Tag des Austritts aus dem Arbeitsverhältnis eingetragen.
Haft
Vermutlich wurde Jan Budzyń von Geislingen aus ins Stuttgarter Gestapo-Gefängnis im Hotel Silber eingeliefert. Wie lange er dort drangsaliert wurde, ist unbekannt; ebenso ob er danach in ein städtisches Gefängnis oder ein Arbeitserziehungslager kam. Belegt ist lediglich, dass er am 31. März von der Gestapo ins Gestapogefängnis Welzheim eingeliefert wurde. Dort wurden ihm die Haare geschoren, er bekam die gestreifte Häftlingskleidung, Holzschuhe und eine Nummer, die seinen Namen ersetzte. Er unterstand brutalen Aufsehern und musste ihre Demütigungen, Misshandlungen und Folter ertragen. Wann er dort auf die vor ihm nach Welzheim eingewiesenen Mithäftlinge Stanisław Huśko und Franciszek Dudek aufmerksam wurde, wissen wir nicht.

Hinrichtung
Alle drei wurden am 27. Mai 1942 verfahrenslos von der Gestapo exekutiert. Über die internen Vorgänge, die zur Hinrichtung von Jan Budzyń und Franciszek Dudek führten, ist nichts bekannt. Die erhaltenen Dokumente zu Stanisław Huśko lassen jedoch genauere Rückschlüsse zu: Der Chef der Stuttgarter Gestapo, Friedrich Mußgay, bereitete die Anträge zur Vorlage beim Reichsführer SS, Heinrich Himmler, vor. Dieser unterzeichnete am 20. Mai 1942 den Erlass zur Erhängung des jeweiligen Todeskandidaten und leitete den Befehl an den Stuttgarter Gestapochef weiter, der zwei Tage später den Landrat informierte und ihn im Einvernehmen mit dem Bürgermeister anwies, einen Exekutionsplatz in der Nähe des »Tatortes« zu bestimmen sowie Gendarmerie zur Absperrung des Geländes bereitzustellen. Der Landrat leitete das Schreiben am 25. Mai an den Gendarmeriekreisführer und den Bürgermeister weiter. Letzterer erhielt auch von Mußgay ein Schreiben mit Datum und Uhrzeit der Hinrichtung sowie zur offiziellen Deutung des Falles Stanisław Huśko. Im Fall Jan Budzyń wurde das Landratsamt nur telefonisch verständigt, es gab aber die Anweisungen an Gendarmerie und Bürgermeisteramt schriftlich weiter. Diese Schriftstücke sind jedoch nicht mehr erhalten.
Am Morgen des 27. Mai kurz vor acht Uhr erreichte ein Konvoi aus mehreren schwarzen Limousinen und einem LKW den Exekutionsplatz am Rande der Gemarkung von Weiler, den tags zuvor SS-Angehörige ausgesucht hatten, nachdem gegen den auf dem Anwesen Wittlingers vorgesehenen Platz von diesem und dem

Bürgermeister Einspruch erhoben worden war. Dort hatten sich bereits Vertreter von Verwaltung, NSDAP und Polizei eingefunden. Das Gelände war für die Öffentlichkeit gesperrt. Allerdings mussten die männlichen Zwangsarbeiter der umliegenden Ortschaften die Hinrichtung zur Abschreckung ansehen.
Ein von Welzheimer Häftlingen auf dem LKW mitgeführter Galgen wurde aufgestellt, Jan Budzyń vom LKW geholt und, widerstandslos, unter den Galgen geführt. Nach Verlesung des Todesurteils in deutscher und polnischer Sprache wurde er, gerade einmal 16 Jahre alt, von namentlich nicht bekannten SS-Männern erhängt.
Der Eintritt des Todes erfolgte um 8.25 Uhr, wie der Weiler Standesbeamte penibel beurkundete – allerdings erst Wochen später, am 6. Juli 1942, und mit dem falschen Todesdatum 27.4.1942. Die Gründe für den verspäteten und falschen Eintrag sind nicht bekannt.

Der tote Jan Budzyń wurde in einen der drei Holzsärge gelegt, die auf dem LKW mitgeführt worden waren. Vermutlich mussten die beiden anderen Todeskandidaten neben dem Sarg ihres toten Kameraden ausharren, während das Exekutionskommando zu einem makabren Umtrunk in ein Gasthaus in Weiler ging.
Unvorstellbar ist die psychische Folter, der die verbleibenden Todeskandidaten in den folgenden Stunden ausgesetzt waren: Stanisław Huśko wurde um 18 Uhr in Kirchdorf/Iller erhängt, Franciszek Dudek um 20 Uhr in Hausen ob Urspring. Anschließend wurden die drei Leichen in der Anatomie der Universität Tübingen abgeliefert, im dortigen Leichenbuch sind sie unter dem 27. Mai 1942 registriert.
Von all dem erfuhren die Angehörigen Jan Budzyńs nichts. Wie sein Neffe bestätigte, wurden die Eltern weder über den Aufenthaltsort ihres Sohnes in Deutschland noch über seine Hinrichtung informiert. All ihre Nachforschungen blieben vergeblich.
Die Familie nach der Deportation
Die ständige Ungewissheit über das Schicksal von Jan Budzyń lag wie ein bleierner Schatten auf der Familie. Die Mutter war schon 1941 an einer Lungenentzündung gestorben, ohne dass er darüber Kenntnis erhalten hatte. Nach Aussage des Neffen verweigerten die deutschen Besatzer Polen eine angemessene medizinische Versorgung. Bronislawa Budzyń, geb. Schuberle/Szuberla hinterließ vier minderjährige Kinder, das jüngste war ein behindertes Kleinkind. Der Vater hatte große Mühe, seine Familie durchzubringen, zumal auch der zweitälteste Sohn, Tadeusz, von den Deutschen zur Zwangsarbeit eingesetzt wurde, und zwar beim Straßenbau in Cmolas. Eine dramatische Situation entstand, als Roman, der dritte Sohn, seinen Bruder Tadeusz an seinem Einsatzort besuchte und von den Deutschen festgenommen wurde. Nur dank der Hilfe eines deutschsprachigen Vertriebenen aus der Gegend von Lemberg entging Roman Budzyń einer Erschießung.
Für den Vater, Andrzej Budzyń, hätte es eine große Bedeutung gehabt, vor seinem Tod im Jahr 1966 noch vom Versuch der deutschen Justiz zu erfahren, das Verbrechen an seinem ältesten Sohn aufzuklären. Doch das blieb ihm wie auch Jan Budzyńs Geschwistern, die in den 1990er Jahren starben, versagt.
Der Versuch der juristischen Aufarbeitung 1960/61
Kurz vor der Verjährung Ende 1959 stellte der ehemalige Kläger der Geislinger Spruchkammer, Josef Grupp, bei der Zentralen Stelle Ludwigsburg eine Strafanzeige. Allerdings konnten die an dem Verbrechen beteiligten Mittäter von SS und Gestapo nicht identifiziert und damit ebenso wenig vor Gericht gestellt werden wie Gestapochef Mußgay, der sich 1946 der Verantwortung durch Selbstmord entzogen hatte. So konzentriert sich die Ermittlung auf die Geislinger Polizei und deren 1941/42 herangezogene Zeugen. Die mehrfache Vernehmung des Leiters der

Geislinger Polizeistation, Anton Deeg, der die Jan Budzyń belastende Anzeige formuliert und an die Gestapo weitergeleitet hatte, offenbarte, dass er versäumt hatte, zur Vernehmung einen kompetenten Dolmetscher hinzuzuziehen. Damit entbehrte Jan Budzyńs angebliches Geständnis der Vergewaltigung Maria Guillards der rechtlichen Grundlage. Zudem ergab die richterliche Vernehmung Maria Guillards, der Deeg eine Mitschuld gegeben hatte, dass sie Deeg gegenüber nie von einer Vergewaltigung, sondern nur von einer sexuellen Belästigung gesprochen hatte. Aufgrund »möglicher Erinnerungsverfälschungen« und »potenzieller Missverständnisse bei den Vernehmungen in den 40er Jahren« wurde das Verfahren eingestellt.
Für die Familienangehörigen blieb der verspätete Versuch der juristischen Aufarbeitung unbefriedigend. Die am 27. Mai 2026 erfolgte Aufstellung einer Gedenktafel an dem Ort, an dem Jan Budzyń um sein Leben gebracht wurde, hält sein Neffe »für eine schöne Geste von deutscher Seite. […] Für unsere Familie wäre dies auch ein wichtiger Akt des Gedenkens und des Respekts gegenüber einer Geschichte, die viele Jahre unbekannt geblieben ist.«
Gastautorin Sybille Eberhardt, Mai 2026
Verwendeten Quellen
Staatsarchiv Ludwigsburg:
- StAL EL 48/2 Bü 49 Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Erhängung des Polen Jan Budzyn
- StAL EL 322 I Bü 8314 Verfahren gegen Maria Guillard
- StAL EL 48-2 I Bü 3035 sowie StAL EL 317 III Bü 497 und StAL EL 48-2 I Bü 1820 zum Fall Stanisław Huśko
Kreisarchiv Göppingen:
- Auszug aus einer Liste von Straftätern des Landkreises während der NS-Zeit
Stadtarchiv Schorndorf:
- Transportabrechnung für Gefangene von Schorndorf nach Welzheim
Stadtarchiv Schelklingen:
- Eintrag von Franciszek Dudek ins Sterberegister
Stadtarchiv Geislingen/Ortsarchiv Weiler:
- Verzeichnis der Arbeitskräfte
Standesamt Geislingen/Steige:
- Sterbeurkunde von Jan Budzyn
Ortsarchiv Kirchdorf/Iller:
- Schreiben der Gestapo Stuttgart an Bürgermeister von Kirchdorf/Iller
- Mail von Frau Eith-Lohmann, Kreisarchiv Biberach, vom 12.09.2025 zum standesamtlich nicht gemeldeten Kind von Öl./Husko, das 1941 geboren sei.
Arolsen Archives:
- Liste über polnische Opfer in Württemberg während der NS-Zeit, ITS 014
Universitätsarchiv Tübingen:
- Leichenbuch der Anatomie der Universität Tübingen: Einträge für Jan Budzyn, Franciszek Dudek und Stanisław Huśko
Literatur:
- Josef Seemann/Hermann Hummel: 1250 Jahre Kirchdorf an der Iller, 2014.
- Roman Sobkowiak: Eindeutschungsfähig?, Ulm 2009.
- Ausstellungskatalog »Hotel Silber«, Stuttgart 2021.
- Bernhard Raidt: Das Kriegsende in Schelklingen. Ein vergessener Lynchmord an einem jungen Polen, in: Ehinger Tagblatt vom 20.05.2020
- Mail von Zbigniew Budzyn an Sybille Eberhardt vom 02.07.2025 und 03.09.2025.






