Balthasar Kirchberger

Portraitfoto
Alter:
49 Jahre
Geburtsort:
Hofreuth (06.01.1895)
Kreis: Oberbayern
Todesort:
Stuttgart (16.02.1944)
Todesursache:
Enthauptung
Nationalität:
Deutschland
Zuordnung:
Hingerichtete

Der Fall des hingerichteten Balthasar Kirchberger dessen Leichnam in die Tübinger Anatomie kam, zeigt, dass die NS-Justiz auch harmlose Sachverhalte unter den Tatbestand des »Heimtücke«-Vergehens oder der »Wehrkraftzersetzung« subsumierte und mit der Todesstrafe bedrohte. Kirchberger war Bauer im oberbayrischen Landkreis Miesbach. Er hatte den Ersten Weltkrieg ganz und den Zweiten Weltkrieg bis Anfang 1941 mitgemacht. Anschließend war er als Zivilarbeiter bei einer Luftwaffeneinheit der Wehrmacht in Frankreich beschäftigt. Im Februar 1942 verurteilte den 48jährigen ein Feldkriegsgericht wegen »Störung des Arbeitsfriedens und verbotenen Umgangs mit Kriegsgefangenen« zu zwei Monaten Gefängnis. Dem Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof reichte diese Vorstrafe später aus, um dem Angeklagten eine generell »geringe Einsatzbereitschaft und politische Einsichtslosigkeit« zu unterstellen.

Nach Hause zurückgekehrt wuchsen Kirchbergers Ärger und Unzufriedenheit mit den Verhältnissen. Er musste seinen Hof allein bewirtschaften, weil sein ältester Sohn gefallen war und die beiden anderen eingezogen waren. Kirchberger fühlte sich mit der vielen Arbeit allein überfordert. Zudem bedrückten ihn die Massaker, die er beim Polenfeldzug hatte ansehen müssen. In Gesprächen mit Kollegen und Bekannten machte er wiederholt seinem Ärger über die politische Situation Luft. Auch gegenüber dem »Schlafgänger«, der seit Ende 1942 in seinem Haus logierte, machte er aus seiner Verärgerung keinen Hehl. Erregt über das Gerücht, daß Hitler die Führung der Wehrmacht an von Brauchitsch übertragen habe, schimpfte er im Februar 1943 in Anwesenheit seines Mieters drauf los. Fragmentarisch und aus dem Gesprächszusammenhang gelöst, gibt die Urteilsschrift den Ausbruch folgendermaßen wieder:

»Weißt Du das Neueste? Der Führer hat jetzt die Wehrmacht einem anderen übergeben, weil er selbst nicht Krieg führen kann und die Leute in Stalingrad aufgearbeitet hat. Jetzt gibt er die Wehrmacht einem anderen, nämlich dem Brauchitsch, weil er selbst nicht mehr heraussieht. Wie will so ein Mann wie der einen Krieg führen können, der versteht doch nichts. Den großen Herren und dem Führer gehören alle zusammen die Köpfe heruntergeschnitten. Wenn der Führer Österreich nicht gestohlen hätte, würden wir keinen Krieg haben. Die Saubande gehört alle hingemacht. Die SS waren die ersten, die in Polen die Kinder, Frauen und Greise erschossen haben. Wenn die das nicht getan hätten, würden die Russen und Polen das auch nicht gemacht haben. Die gehören allesamt erschossen. Der Hitler ist ein Lump. Wenn die Bolschewisten nach Deutschland kommen, so mache Dir keine Sorge. Dann geht es uns besser, die wollen Dir nichts, die bringen keinen um. Die Blechpatzen, welche die Herren dran haben, werden bald abgerissen sein. Du D… , verstehst das nicht, Du bist noch weit hinten.«

Der Schlafgänger denunzierte daraufhin seinen Vermieter bei der Gestapo. Die leitete den Vorgang an den Volksgerichtshof weiter. Der sah in dem erregten Geschimpfe bewusste politische Äußerungen, die von der Absicht zeugten, »das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben und damit während des jetzigen schwersten Ringens des Deutschen Volkes in seiner Geschichte den Willen zur wehrhaften Selbstbehauptung zu lähmen«. Um die juristischen Merkmale der Wehrkraftzersetzung zu erfüllen, erklärte der Richter kurzerhand die Äußerungen als öffentliche. Der Angeklagte habe damit rechnen müssen, daß sein Mitbewohner diese Bemerkungen weitertragen würde, und befand: »Wer sich mit inhaltsähnlichen Äußerungen nacheinander an verschiedene Volksgenossen wendet, handelt in gleicher Weise öffentlich wie jemand, der seine Worte an einen unbeschränkt großen Personenkreis richtet, weil der zersetzende Einfluß auf die Öffentlichkeit auch durch solche nach und nach betriebene Mundpropaganda eintritt.«

Für die Richter war damit erwiesen, daß es sich bei dem ehemaligen Soldaten um einen »gefährlichen Staatsfeind« handelte, dem es nicht strafmildernd angerechnet werden könne, daß sein ältester Sohn gefallen sei bzw. daß seine beiden anderen Söhne ihre Pflicht bei der Wehrmacht erfüllten. Entscheidend seien vielmehr seine Bemerkungen. Sie sahen darin »gröbste Hetzreden«, die von »niedriger Gesinnung« zeugten und von »einem tiefverwurzelten Haß gegen den Führer, wodurch die innere Front erschüttert würde.«

Der Hinweis auf die Innere Front war für die Begründung ausschlaggebend. Denn Hitlers Angst vor einer Wiederholung der Vorgänge von 1918 und seine Sorge um den Bestand der Heimatfront waren ein Motor der harten Strafverfolgung von Vergehen als »Heimtücke«, was wesentlich zur Ausweitung der Todesstrafe führte. Vor allem nach der Niederlage bei Stalingrad war das Bestreben der NS-Justiz unübersehbar, auch nur die leiseste Äußerung von Missstimmung, Unzufriedenheit oder Nörgelei in der Bevölkerung drakonisch zu unterdrücken.

Alles, was das Propagandabild von der einigen »Volksgemeinschaft« hätte Lügen strafen können, sollte »ausgemerzt« werden. »Im jetzigen Stadium des Krieges« – so äußerte sich der Stuttgarter Oberlandesgerichtspräsident im Dezember 1943 – »ist die Bekämpfung hetzerischer, zersetzender, defaitistischer Äußerungen eine der wichtigsten Aufgaben der dazu berufenen Gerichte. Wenn die Gerichte hier versagen würden, bestünde die Gefahr, daß wir im Innern Zustände bekämen wie im Herbst 1918«. Der Volksgerichtshof erklärte im Fall Kirchberger:

»Nur wenn das gesamte Volk in gläubigem Vertrauen auf den Führer schaut und in vollem Umfange seine Pflicht tut, ist die Garantie für den Sieg gegeben, der kommen wird. Alle Elemente, die in ähnlicher Weise wie im Jahre 1918 versuchen, das Deutsche Volk in seiner kämpferischen Haltung zu beeinträchtigen, müssen beseitigt werden.«

So wurde der Volksgerichtshof zu einem Instrument der NS-Justiz, deren Strafpraxis auf die Vernichtung aller zielte, die nicht bedingungslos hinter der NS-Führung standen. Auf seinen Urteilsspruch hin wurden Balthasar Kirchberger die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt. Am 16. Februar 1944 wurde er in Stuttgart enthauptet.

Aus: Benigna Schönhagen, Das Gräberfeld X. Eine Dokumentation über NS-Opfer auf dem Tübinger Stadtfriedhof, Tübingen 1987.