Georg Nestor

Portraitfoto
Alter:
27 Jahre
Geburtsort:
München (05.05.1913) (Quelle: StAL E 356 d V Bü 2701)
Todesort:
Hohenasperg /Strafanstalt (27.05.1940) (Quelle: StAL E 356 d V Bü 2701)
Todesursache:
Tuberkulose (Quelle: StAL E 356 d V Bü 2701)
Nationalität:
Deutschland
Zuordnung:
Gefängnisinsassen

In der vom Stadtarchiv Tübingen 2019 publizierten Liste aller im Gräberfeld X bestatteten Toten findet sich auch ein Eintrag unter dem Namen Nestor, der allzu oft das Wort »unbekannt« enthält. Vorname? Unbekannt. Alter und Geburtsdatum? Unbekannt. Geburtsort? Unbekannt. Todesursache? Unbekannt. Bekannt war immerhin das ungefähre Todesdatum und der Ablieferungsort: »Ludwigsburg, Hohenasperg«. Glücklicherweise fand sich im Staatsarchiv Ludwigsburg unter der Signatur E 356 d V Bü 2701 eine Gefängnisakte, die Auskunft über das Leben des Toten gibt.

Herkunft

Sein Name war Georg Nestor. Er kam am 5. Mai 1913 als einziges Kind eines Hilfsarbeiterehepaares in München zur Welt, wo er auch den Großteil seines Lebens verbrachte. Nur wenige Wochen nach seinem ersten Geburtstag brach der Erste Weltkrieg aus. Sein Vater musste, wie so viele andere, als Soldat Heimat und Familie verlassen. Wie es um die Versorgungslage der Familie bestellt war, wissen wir nicht. Es waren wohl bescheidene Verhältnisse, in denen Georg aufwuchs. Denn das Einkommen eines Hilfsarbeiters war nicht hoch. In der Weimarer Republik ereilte auch den Vater nach eigener Aussage zumindest zeitweise das Schicksal der Arbeitslosigkeit. Die späteren Schreiben des Vaters lassen jedoch vermuten, dass er an der Entwicklung seines Sohnes Anteil nahm und für ihn sorgte.

Georg Nestor besuchte, wie es seine soziale Herkunft damals kaum anders erwarten ließ, die Volksschule. Beim Rechnen hatte er Schwierigkeiten, sodass er die dritte Klasse einmal wiederholen musste. Nach seiner Schulzeit ließ er sich in der Firma »Münchener Metallwerke« zum Eisenformer ausbilden. Dies eröffnete ihm die Möglichkeit des intergenerationellen sozialen Aufstiegs, denn statt einer Karriere als Hilfsarbeiter stand ihm nun eine Facharbeiterlaufbahn offen. Dazu sollte es jedoch nicht kommen. Er blieb nur bis zu seinem 19. Lebensjahr in seinem Lehrbetrieb.

Straftaten

Wie Georg Nestor in seinem im Zuchthaus verfassten Lebenslauf schrieb, hatten ihn zwei Faktoren auf die schiefe Bahn gebracht: Er kam in »schlechte Gesellschaft« und er begann zu trinken. Ob dem tatsächlich so war, lässt sich auf Grundlage der vorhandenen Quellen nicht entscheiden. Zieht man den Entstehungskontext mit in Betracht, kann es sich bei diesen Aussagen auch um Selbstrechtfertigungen handeln. Seine Straftaten führte er jedenfalls gänzlich ohne Komplizen aus. Wie es scheint, handelte er zumindest bei einigen seiner Taten aus spontanem Antrieb heraus. Was wir aber sicher wissen, ist: Innerhalb von nur 18 Monaten – zwischen dem 5. April 1933 und dem 1. Oktober 1934 – brachte er es auf sechs Verurteilungen:

  • 5. April 1933: 6 Monate Gefängnis wegen zwei Verbrechen des schweren Diebstahls
  • 22. Mai 1933: 10 Monate Gefängnis wegen versuchten schweren Diebstahls und der räuberischen Erpressung
  • 26. Juni 1934: 1 Monat und 15 Tage Gefängnis wegen Diebstahls
  • 13. Juli 1934: 7 Tage Haft wegen Bettels und unbefugten Aufenthalts im Hauptbahnhof
  • 24. Juli 1934: 3 Monate Gefängnis wegen Bedrohung und Diebstahls (Strafe am 7. August 1934 erlassen)
  • 1. Oktober 1934: 7 Jahre und 6 Monate Zuchthaus und anschließende Sicherungsverwahrung wegen »schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit einem Vergehen der gefährlichen Körperverletzung, in Tatmehrheit mit einem Verbrechen des schweren Diebstahls und einem Verbrechen des Diebstahls im Rückfall«

Was hatte Nestor genau verbrochen, um solch hohe Strafen zu erhalten? Die erste kriminelle Handlung beging er am 17. März 1933. Mitten in der Nacht brach er in einen Lebensmittelkiosk ein, wurde dabei aber vom Besitzer vertrieben. Nestor ließ sich davon aber nicht abschrecken. Kurz darauf kehrte er zurück und erzwang durch die Behauptung, eine Pistole dabei zu haben, die Herausgabe einer Schachtel Zigaretten und von 30 Pfennig Bargeld. Zwei Wochen später wiederholte sich das Tatmuster. Am 3. April 1933 stieg er in einen anderen Kiosk ein und erbeutete »Zigaretten, Wein, Schnäpse, Schokolade, Tee, Wolle, Strümpfe u.a.« Nachdem er die Beute in seine Wohnung gebracht hatte, kehrte er auch dieses Mal an den Tatort zurück und stahl weitere Waren. Seine Beute hatte nun schon einen Gesamtwert von 140 Reichsmark. Für beide Taten verhängte das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten Gefängnis, die er bis zum 5. Februar 1934 verbüßte.

Am Tag seiner Entlassung stahl Georg Nestor das Fahrrad eines Passanten. Wiederum behauptete er, eine Pistole mit sich zu führen und den Passanten zu erschießen, falls dieser sich zur Wehr setze. Es sollte zudem nicht das einzige Fahrrad bleiben, das er an diesem Tag stahl. Auch am 25. Juni 1934 beging Nestor mehrere Diebstähle an einem Tag. Zunächst entwendete er gegen 22 Uhr Gegenstände aus einem geparkten Auto. Da er sich beobachtet fühlte, suchte er ein Versteck. Dabei fiel ihm die Werkstatt eines Schuhmachers auf, in die er spontan einbrach. Dort erbeutete er laut Urteil »1 Stück Leder, 18 Paar Gummiabsätze, 2 Schustermesser, Garn, einen Stoffvorhang und eine alte Decke« im Wert von 18 Reichsmark.

Die verhängte Strafe von drei Monaten Gefängnis wurde ihm infolge des Amnestiegesetzes vom 7. August 1934 erlassen. War das vorherige Amnestiegesetz des NS-Regimes allein politischen, das heißt: nationalsozialistischen Straftätern zugute gekommen, profitierten nun nichtpolitische Strafgefangene. Denn nach dem Tod des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg am 2. August strebte Hitler die Vereinigung der beiden höchsten Staatsämter an. Darüber sollten die Deutschen am 19. August abstimmen. Das Amnestiegesetz stellte, so der Rechtshistoriker Lothar Gruchmann, ein »Wahlgeschenk« dar. Bis März 1935 kamen 949 000 Häftlinge vorzeitig frei.

Schon am 10. August öffneten sich für Georg Nestor die Tore des Gefängnisses Stadelheim wieder, die er genau eine Woche zuvor zum Haftantritt durchquert hatte. Mit seinen Eltern hatte Nestor wohl vereinbart, die nächsten Wochen bei seinem Onkel zu verbringen. Dieser betrieb in einem kleinen Dorf in Niederbayern eine Landwirtschaft und konnte den jungen Neffen für die Erntearbeiten gut gebrauchen. Doch auch dazu sollte es nicht kommen. Als Nestor am 15. August zu seinem Onkel fahren sollte, nutzte er die Gelegenheit, um bei einem Schauspieler einzubrechen. Neben Geld entwendete er eine Schreibmaschine. Diese Tat war womöglich geplant, denn Nestor kannte den Schauspieler wie auch dessen Wohnung. Nach seiner Haftentlassung hatte der Schauspieler den jungen Mann nämlich auf einem Münchener Platz angesprochen, um mit ihm intim zu werden. Nestor hatte sich – gegen Bezahlung – darauf eingelassen.

Nach dem Einbruch zog er durch verschiedene Wirtschaften. In die zuletzt von ihm besuchte Gaststätte kehrte er mitten in der Nacht zurück. Er stieg durch ein Toilettenfenster in das Gebäude ein und entwendete ein Radio im Wert von 380 Reichsmark, Lautsprecher im Wert von 75 Reichsmark sowie weitere Gegenstände. Auch bei diesem Raubzug wurde Nestor entdeckt. Er versteckte das Diebesgut in der Nähe und flüchtete zunächst. Doch schon kurze Zeit später kehrte er zurück, um seine Beute abzuholen. Allerdings befand sich auch der Wirt noch auf der Straße. Nestor verletzte diesen mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich. Als ein Passant erschien, flüchtete Nestor. Der Wirt überlebte dank einer Notoperation.

Verurteilung als »Gewohnheitsverbrecher«

Aufgrund dieser Taten verurteilte ihn das Schöffengericht München nicht nur zu einer mehrjährigen Haftstrafe, sondern verhängte auch die Sicherungsverwahrung gegen ihn. Die rechtliche Grundlage hierfür hatte das NS-Regime erst kurz zuvor geschaffen. Am 13. November 1933 wurde per Erlass die »Anwendung der vorbeugenden Polizeihaft gegen Berufsverbrecher« eingeführt. Schon elf Tage später folgte das »Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung«. Auf diese Weise waren sowohl die Polizei als auch die Justiz mit einem Mittel ausgestattet, um Personen zeitlich unbegrenzt zu inhaftieren, sofern bestimmte Kriterien erfüllt waren.

Dass diese Änderungen schon so früh erlassen werden konnten, lag nicht am Arbeitseifer des NS-Regimes. Vielmehr konnte es auf Konzepte zurückgreifen, die bereits in der Weimarer Republik entwickelt und diskutiert worden waren. So stellte die Historikerin Dagmar Lieske fest:

»Die Kategorisierung des „Berufsverbrechers“ als Typus eines „unverbesserlichen Täters“ setzte sich schon in den 1920er Jahren durch. Wesentlich geprägt wurde sie von dem Kriminalpolitiker Robert Heindl, nach dessen Meinung sich der „Berufsverbrecher“ durch ein professionelles und immer gleiches Vorgehen bei der Ausübung von Straftaten auszeichne. Zudem begehe er seine Verbrechen aus „reiner Gewinnsucht“.«

Im Urteil gegen Nestor finden sich ganz ähnliche Wertungen, die seine Taten auf dessen Charakter zurückführten:

»Der Angeklagte ist, wie alle von ihm begangenen Taten zeigen, ein anlagemässiger Verbrecher. Der Angeklagte stiehlt aus einem tiefeingewurzelten Hang. Er stahl auch dann, wenn er in ständiger Arbeit stand und ausreichend verdiente. Bei keiner seiner Straftaten handelte der Angeklagte aus Notlage. Die Straftaten des Angeklagten entspringen wesentlich aus seinem Charakter und seinem inneren Wesen.«

Auch seine möglicherweise homosexuelle Veranlagung legte ihm das Gericht – durchaus zeittypisch – negativ aus: »Die Vorgänge des 15.8. und die Betätigung als Strichjunge zeigen ebenfalls die Hemmungslosigkeit des Angeklagten und seine moralische Haltlosigkeit.«

Bewährungsversuche

Georg Nestor kam zunächst in das Zuchthaus Straubing. Sein dortiges Verhalten wollte jedoch gar nicht zu dem Verdikt des Urteils passen. Seine Beurteilungen aus der Anfangsphase seiner Haft enthielten nur lobende Worte. Nestor sei bei der Arbeit »ein äußerst fleißiger, flinker + gewissenhafter Gefangener«, sein Verhalten gegenüber den Vorgesetzten »anständig, offen, bescheiden«, ja er »trägt seine Strafe schwer, bereut seine Tat und hat die besten Vorsätze für sein künftiges Leben.«

Georg Nestors Versuche, sich zu ändern, erwiesen sich jedoch als fruchtlos. Ein Gnadengesuch, ihm seine Reststrafe zu erlassen oder zumindest zur Bewährung auszusetzen, lehnte die Münchener Oberstaatsanwaltschaft Anfang 1938 »als zur Berücksichtigung nicht geeignet« ab. Laut der Direktion des Zuchthauses Kaisheim, in das er am 21. Oktober 1935 verlegt worden war, hatte Nestor zu diesem Zeitpunkt schon längst resigniert:

» Er fügt sich heute nur noch gewohnheitsmäßig und zwangsläufig in sein jetziges Schicksal, macht sich weder Gedanken über seine Verfehlungen noch über seine charakterlichen Fehler und vermag auch nicht mehr die Kraft aufzubringen[,] um sich durch Selbsterkenntnis und Selbsterziehung emporzuarbeiten.«

Am 11. August 1939 setzte sich schließlich Georg Nestors Vater für seinen Sohn ein. In einem eindringlichen Brief an den Zuchthausdirektor flehte er – von ehemaligem Frontkämpfer zu ehemaligem Frontkämpfer – um die Begnadigung seines einzigen Kindes. Er räumte zwar die schweren Verfehlungen Georg Nestors ein, doch zeigte er sich auch

»überzeugt, mein Sohn hat die Sicherheitsverwahrung erhalten, weil seine Verurteilung in die Zeit fiel, wo die Sicherung kurz vorher erst Gesetz geworden war. Ich lese täglich die Gerichtsberichte u. staune über die verurteilten Schwerbestraften, die ohne Sicherheitsverwahrung davonkommen.«

Auch diese Intervention blieb erfolglos.

Erkrankung und früher Tod

Am 20. November 1939 erhielt Georg Nestor eine niederschmetternde Diagnose: Tuberkulose. Gegen diese Krankheit existierte damals kein Heilmittel. Viel spricht dafür, dass sich Nestor erst in Gefangenschaft mit dieser Krankheit infizierte. Sie befiel vor allem jene Menschen, deren Versorgungslage und Wohnverhältnisse unzureichend waren. Es verwundert daher nicth, dass auch viele Gefängnisinsassen an Tuberkulose litten. Ihre angemessene Versorgung stellte die Krankenstationen der Haftanstalten vor Probleme. Dies war der Grund, weshalb Georg Nestor am 20. Dezember 1939 auf den Hohenasperg verlegt werden musste.

Lange blieb er nicht dort. Schon am 27. April 1940 erreichte seinen Vater ein Eilbrief, in dem ihm eröffnet wurde, dass sein Sohn im Sterben liege. Am selben Tag, einem Samstag, verstarb Georg Nestor um 19 Uhr. Seine Eltern konnten das Geld für die Beerdigung ihres Sohnes nicht aufbringen. Schon als Georg Nestor noch in der Nähe von München inhaftiert war, mussten sie immer wieder um Erlaubnis bitten, ihn an einem Sonntag zu besuchen, um die vergünstigten Fahrkarten nutzen zu können. Georg Nestor kam folglich in die Tübinger Anatomie. Im Oktober 1940 stellte die Gefängnisverwaltung fest, Nestor habe durch seine im Gefängnis verrichtete Arbeit ein Vermögen von über 200 Reichsmark erwirtschaftet. Für eine Beerdigung wäre dieser Betrag mehr als ausreichend gewesen. Georg Nestor hätte nicht in die Anatomie verbracht werden müssen. Im Sommer 1941 wurde er im Gräberfeld X bestattet.


  • Ärztliche Untersuchung des Zugangs, 5. Dezember 1934, in: StAL E 356 d V Bü 2701.
  • Beschluss des Oberstaatsanwalts bei dem Landgerichte München I als Gnadenbehörde, 24. Febr. 1938, in: StAL E 356 d V Bü 2701.
  • Betriebsleiter der Strickerei, Beobachtungsmeldung, Straubing, 26.III.1935, in: StAL E 356 d V Bü 2701.
  • Betriebsleiter der Strickerei, Beobachtungsmeldung, Straubing, 27.6.1935, in: StAL E 356 d V Bü 2701.
  • Bezirksarzt an den Herrn Amtsvorstand am Zuchthaus Kaisheim, 20. November 1939, in: StAL E 356 d V Bü 2701.
  • Bezirksarzt, Befund, 24.11.1939, in: StAL E 356 d V Bü 2701.
  • Der Vorstand, Aufnahme Zuchthaus Ludwigsburg mit Zweiganstalt Hohenasperg, 20.12.1939, in: StAL E 356 d V Bü 2701.
  • Engert, An den Herrn Oberstaatsanwalt München, 9. Mai 1939, in: StAL E 356 d V Bü 2701.
  • Lothar Gruchmann, Justiz im Dritten Reich 1933-1940, München 2001.
  • Juila Hörath, Terrorinstrument der “Volksgemeinschaft”? KZ-Haft für “Asoziale” und “Berufsverbrecher” 1933 bis 1937/8, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 60-6 (2012), S. 513-532.
  • Dagmar Lieske, Die Verfolgung von “Gemeingefährlichen” im Nationalsozialismus. Der Fall Hans Grans, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 64-9 (2016), S. 737-755.
  • Georg Nestor, Mein Lebenslauf, in: StAL E 356 d V Bü 2701.
  • G. N., Gesuch, 8. Juni 36, in: StAL E 356 d V Bü 2701.
  • G. N. an den Verwalter des Zuchthauses Kaisheim, 11. August 1939, in: StAL E 356 d V Bü 2701.
  • Handschriftliche Notiz, Oktober 1940, in: StAL E 356 d V Bü 2701.
  • Oberregierungsrat an Herrn Oberstaatsanwalt f. d. Landger. Bezirk München I., 29.4.1940, in: StAL E 356 d V Bü 2701.
  • Polizeidirektion München, Auszug aus dem Strafregister des Georg Nestor, geb. 5.5.13 in München, in: StAL E 356 d V Bü 2701.
  • Schöffengericht bei dem Amtsgerichte München, Abteilung Strafgericht, Urteil gegen Georg Nestor, 1. Oktober 1934, G VII 2729/34, Beglaubigte Abschrift, in: StAL E 356 d V Bü 2701.
  • Verw. Sekr., Eilbrief an G. N., 27.4.1940, in: StAL E 356 d V Bü 2701.