Auguste Hägele

Portraitfoto
Alter:
53 Jahre
Geburtsort:
Schwäbisch Gmünd (06.07.1884)
Todesort:
Gotteszell /Frauengefängnis (06.11.1937)
Todesursache:
Magenkrebs
Nationalität:
Deutschland
Zuordnung:
Gefängnisinsassen

Leben bis 1936

Auguste Hägele wurde am 7. Juli 1884 in Schwäbisch Gmünd geboren. Sie war die jüngste Tochter der Eheleute Michael und Ursula K., die insgesamt zwölf Kinder zur Welt brachte. Nach dem Besuch der Volksschule fand sie eine Anstellung als Kontoristin. 1903 heiratete sie den Silberschmied C. Hägele, mit dem sie fünf Kinder hatte, von denen vier das Erwachsenenalter erreichten und selbst Familien gründeten. 1911 zog sie nach Pforzheim. Nach der Scheidung von ihrem Gatten in den 1920er Jahren lebte Auguste Hägele zusammen mit ihrer Tochter, bis diese ebenfalls heiratete. Infolge einer Lungen- und Kehlkopfentzündung verbrachte sie 1927/28 mehrere Monate im Krankenhaus. Hinzu kamen in den 1930er Jahren Gelenkrheumatismus und Herzschwäche. Einen Arbeitsplatz, der ihrer fachlichen Qualifikation entsprochen hätte, konnte sie nicht mehr finden. Sie geriet immer wieder wegen Kleinkriminalität in Konflikt mit dem Gesetz – so auch im Jahr 1936.

Prozess und Verurteilung

Das Verfahren wurde am 5. Mai 1936 vor der Großen Strafkammer des Amtsgerichts Pforzheim eröffnet. Die genauen Hintergründe lassen sich leider nicht mehr rekonstruieren. Der Prozess gegen Auguste Hägele war nur deswegen zustande gekommen, weil ihr Sohn A. Hägele sie denunziert hatte. Die Hintergründe dieser familiären Auseinandersetzung sind unbekannt.

Was wurde ihr zur Last gelegt? K. A. B., der neue Lebensgefährte Auguste Hägeles und Angestellter beim Arbeitsamt Pforzheim, habe laut Urteil der Großen Strafkammer »in der Zeit von April 1933 bis Juni 1935 nach und nach in jeweils kleineren Mengen etwa 40 – 50 Fettscheine im Gesamtwert von etwa 60.– RM an sich genommen und der Frau Auguste Hägele geschenkt«. Auguste Hägele trug nach der Ansicht des Gerichts eine Mitschuld, weil sie von den Unterschlagungen ihres Lebenspartners profitiert habe und über die Herkunft der Fettscheine im Bilde gewesen sei. Ferner wurde ihr vorgehalten, nicht wirksame, im Übrigen für die Konsumierenden unschädliche Abtreibungsmittel verkauft zu haben.

Das Gericht wog zwischen strafverschärfenden und entlastenden Gründen ab und setzte sich mit ihren Motiven auseinander: Es sei erwiesen, dass Auguste Hägele von der Wirkungslosigkeit der Abtreibungsmittel wusste. Deswegen habe sie auch keine Beihilfe zur Abtreibung geleistet, sondern nur infolge »ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage« zur »Erlangung von Vermögensvorteilen« so gehandelt. Einer milderen Sanktionierung stand in den Augen des Gerichts aber die Tatsache entgegen, dass »die bereits erlittenen Strafen die Angeklagte keineswegs davon abgehalten hat [sic], solche Straftaten erneut zu begehen«, sodass es nun »eine[] empfindliche[] Gefängnisstrafe« für angemessen hielt, die sich auf zwei Jahre belaufen sollte.

Gefängnisaufenthalt und Tod

In die Strafanstalt Gotteszell wurde Auguste Hägele am 4. August 1936 eingewiesen. Für die Inhaftierten war der Gefängnisalltag sehr belastend. Auf den ersten Blick belanglos erscheinende Zwischenfälle konnten in handgreifliche Auseinandersetzungen münden. Als eine Gefangene verdächtigt wurde, Milch aus der Gefängnisküche entwendet zu haben, beteiligte sich auch Auguste Hägele lautstark an der sich daran anschließenden Diskussion, wofür sie mit drei Tage dauernder Lebensmittelkürzung bestraft wurde. In einem Brief an ihre Verwandten spricht sie außerdem von körperlicher Misshandlung durch das Wachpersonal und unzureichender medizinischer Versorgung.

Dieses Schreiben verließ allerdings Gotteszell nicht: Die Korrespondenz der Inhaftierten wurde von der Gefängnisleitung geprüft; Kritik an der Einrichtung duldete man nicht. Auguste Hägele verstarb schließlich am 6. November 1937 im Krankenhaus Margaritenheim in Schwäbisch Gmünd. Knapp zwei Wochen zuvor, am 22. Oktober 1937, hatte man ihre Verlegung veranlasst, um eine »Operation« wegen »Magenkrebs« durchzuführen. Aus ihrer Lebensbeschreibung und den ärztlichen Befunden geht hervor, dass die Gefangene schon zum Zeitpunkt der Einweisung geschwächt war. Was genau den Todeseintritt letztlich herbeiführte, ist nicht mehr zu bestimmen.

Überführung in die Tübinger Anatomie

Bevor die Haftanstalt über das Schicksal der Toten entscheiden konnte, war es erforderlich, mit den Hinterbliebenen Kontakt aufzunehmen. Diesen musste der Leichnam ausgehändigt werden, sofern die finanziellen Mittel für eine Bestattung vorhanden waren. Das Telegramm an zwei Angehörige Auguste Hägeles ist überliefert: »Ich gebe Ihnen hiervon Kenntnis und fordere Sie auf, innerhalb [von] 24 Stunden zu erklären, ob Sie die Auslieferung der Leiche oder die Beerdigung auf Ihre Kosten, die Sie vorher sicherstellen müssen, wünschen. Wenn keine zusagende Antwort eintrifft, müsste evtl. die Leiche der anatomischen Anstalt in Tübingen zugeliefert werden.«

Dieses Schreiben verdeutlicht, dass die Überführung von Leichen aus den Gefängnissen an die Tübinger Anatomie regelmäßig praktiziert wurde. Zwar ist keine Antwort überliefert, doch ist zu vermuten, dass die Adressaten sich nicht in der Lage sahen, die Kosten zu übernehmen. Nur wenig später brachte ein Transporter den Leichnam an die Universität.

 


 

Literatur:

Große Strafkammer des Amtsgerichts Pforzheim, Urteil, 5. Mai 1936, StAL E 356 I Bü 1677.

Kienle, Markus, Gotteszell – das frühe Konzentrationslager für Frauen in Württemberg. Die „Schutzhaftabteilung“ im Frauengefängnis Gotteszell in Schwäbisch Gmünd März 1933 bis Januar 1934, hg. v. Dokumentationszentrum Oberer Kuhberg Ulm e. V. – KZ-Gedenkstätte mit einem Geleitwort v. Wolfgang Benz (Berlin) und einem Nachwort von Silvester Lechner (Ulm), Ulm 2002.

Roth, Thomas, »Gestrauchelte Frauen« und »unverbesserliche Weibspersonen«: Zum Stellenwert der Kategorie Geschlecht in der nationalsozialistischen Strafrechtspflege, in: Elke Frietsch/Christina Herkommer (Hrsg.), Nationalsozialismus und Geschlecht. Zur Politisierung und Ästhetisierung von Körper, »Rasse« und Sexualität im »Dritten Reich« und nach 1945, Bielefeld 2009, 109–140.

Schönhagen, Benigna, Das Gräberfeld X. Eine Dokumentation über NS-Opfer auf dem Tübinger Stadtfriedhof, Tübingen 1987.

Strafanstalt Gotteszell an die Verwandten, 6. November 1937, in: StAL E 356 I Bü 1677.

Strafanstalt Gotteszell an den Oberstaatsanwalt in Pforzheim, 9. November 1937, in: StAL, E 356 I Bü 1677.

Wachsmann, Nikolaus, Gefangen unter Hitler. Justizterror und Strafvollzug im NS-Staat, München 2006.