Hans Belschner

Portraitfoto
Alter:
25 Jahre
Geburtsort:
Zürich (20.04.1916)
Todesort:
Schwäbisch Hall /Sicherungsanstalt (14.10.1941)
Todesursache:
Gehirnhautentzündung
Nationalität:
Deutschland, Schweiz
Zuordnung:
Gefängnisinsassen

Das Leben von Hans Belschner endete am 14. Oktober 1941 um 5 Uhr in Schwäbisch Hall. Er starb mit gerade einmal 25 Jahren an einer »Gehirnhautentzündung«. So steht es jedenfalls im Leichenbuch der Tübinger Anatomie. Dorthin brachte man ihn schon einen Tag nach seinem Tod. Seinen Körper verwendeten die Anatomen im darauffolgenden Sommersemester für Lehrzwecke. Die Überreste wurden anschließend in Reutlingen kremiert und auf dem Gräberfeld X beigesetzt. Sein Name ist auf einer der sechs Bronzetafeln vermerkt, die dort seit 1980 an Opfer aus der NS-Zeit erinnern.

Eine der Bronzetafeln auf dem Gräberfeld X. Quelle: S. Wannenwetsch

Kindheit bei den Großeltern in Zürich

Hans Belschner starb als Sicherungsverwahrter, da die NS-Justiz ihn als einen »gefährlichen Gewohnheitsverbrecher« eingestuft hatte. Nach Schwäbisch Hall war er erst ein halbes Jahr zuvor gekommen, am 13. April 1941. Zuvor hatte er eine mehrjährige Strafe im Zuchthaus Ludwigsburg abgesessen. Dass sein Leben in einer Sicherungsanstalt enden würde, war lange Zeit nicht abzusehen gewesen. Das Licht der Welt hatte er am 20. April 1916 in Zürich erblickt. Die ersten Jahre seines Lebens verbrachte er in gesicherten Verhältnissen. Seine Mutter verdiente als Modistin gutes Geld, sie war, wie es in einem kriminologischen Bericht über Hans Belschner aus dem Jahr 1938 vermerkt ist, »sehr intelligent«, legte »grossen Wert auf ihr Äusseres« und pflegte »gute Umgangsformen«. Auch der Großvater trug mit seiner Arbeit als Meister in einer Möbelfabrik zum guten Auskommen der Familie bei. Völlig heil war die Welt des jungen Hans aber nicht. Er war ein uneheliches Kind und lernte seinen Vater nie kennen. Seine Mutter konnte mit ihrem Kind wenig anfangen und überließ die Erziehung ihren Eltern. Dort fühlte er sich wohl, besonders zur Großmutter scheint das Verhältnis eng gewesen zu sein. Die Mutter behandelte ihn dagegen »lieblos« und besuchte ihn nur selten. Nachdem sie den Inhaber eines Radiogeschäfts in Zürich geheiratet und mit ihm einen weiteren Sohn bekommen hatte, versuchte sie Hans von ihrer neuen Familie fernzuhalten. Angeblich soll sie später gar versucht haben, ihn heimlich bei der französischen Fremdenlegion unterzubringen.

Lieblose Pflegeeltern, aber ein gerechter Meister

Zum ersten Bruch im Leben des jungen Hans kam es, als er elf oder zwölf Jahre alt war. Die Großeltern waren nicht mehr so rüstig wie früher und die Mutter glaubte, sie seien von dem aktiven Kind überfordert. Sie setzte daher einen amtlichen Vormund für Hans ein, der ihn in die Obhut von Pflegeeltern im Kanton Aargau, also gute 50 Kilometer von Zürich entfernt, gab. Nicht nur Hans konnte nicht verstehen, warum er die Großeltern verlassen musste, auch die Großmutter protestierte dagegen. Tatsächlich hätte der Vormund keine schlechtere Entscheidung treffen können. Beide Pflegeeltern arbeiteten in einer Fabrik und waren vor allem an dem Kostgeld interessiert, das ihnen das Kind einbrachte. Die Ehe der beiden war zerrüttet, der Pflegevater trank und schlug Hans oft mit einem Schlauch. Den Kontakt zu den anderen Kindern des Dorfes unterbanden die Pflegeeltern. Seine Situation besserte sich erst wieder, als er 1930, mit 14 Jahren, eine Bäckerlehre begann. Die nächsten zweieinhalb Jahre verbrachte er in Horgen am linken Ufer des Zürichsees bei einem »strengen«, aber »gerechten« Meister, seine Lehre schloss er mit guten Noten ab.

In Horgen ging Hans Belschner ab 1930 in die Bäckerlehre. Luftbildaufnahme von 1919. Quelle: Walter Mittelholzer. ETH Bibliothek.

Ein folgenschwerer Vorfall in Genf

Wirklichen Halt konnte Hans aber nicht finden, denn nach der Ausbildung folgten nur jeweils kurze Arbeitsstationen in »Zürich, Dübendorf, Luzern und Genf«. In Genf geriet er das erste Mal auf die schiefe Bahn. Laut seinem Vormund mietete er sich dort in einer Unterkunft ein, die er sich nicht leisten konnte. Er behauptete, sein reicher Vater aus Zürich werde für die Unkosten aufkommen. Als der Betrug aufzufliegen drohte, nahm er sich ein Taxi, um zusammen mit seiner Freundin die Flucht zu ergreifen. Auch die 250 Franken für die Fahrt konnte er nicht aufbringen. Seine Großmutter half ihm aus, indem sie dem Fahrer zumindest 80 Franken für dessen Unkosten gab und dieser auf seinen Arbeitslohn verzichtete. Hans Belschner schilderte die Situation rückblickend jedoch ganz anders (die Rechtschreibfehler finden sich so im Original):

»Zuletzt arbeitete ich in Genf ungefähr 2 Monate, sollange ich dort beschäftigt war[,] brachen die Politischen Unruhen aus, ich war in einer kleinen Angellegenheit dort zum Teil verwikelt. Andere dortige Kamerden deutscher Herkunft und ich verschmierten etliche Häuser mit Kreide und Farb, den wir machten überall Hackenkreuze an die Hauswände, da wir in unserem Leichtsinn nicht an böse Folgen dachten. Doch kam es soweit dass wir verbrügelt wurden, ich musst Flüchten und da ich gar keine Barmittel besass nahm ich einen Taxameter und fuhr nach Zürich, den Schoffoer sagte ich, mein reicher Vater würde im dan die Fahrt bezahlen, was ja natürlich nicht zutraf, den ich kenne meinen Vater ja überhaupt nicht […].«

Diese Zeilen entstammen seinem Lebenslauf, den er während seiner Haftzeit in Ludwigsburg zu schreiben hatte. Dieser Entstehungskontext weckt eher Zweifel an Belschners Schilderung, schließlich ging es damals um die Frage, ob er je wieder in Freiheit würde leben können. Und mit seiner Version konnte er sich als Kämpfer für den Nationalsozialismus buchstäblich in das rechte Licht rücken.

Heimaufenthalt und eine erste Flucht

Dennoch: Auch wenn die deutschen Behörden ihm nicht glaubten und seine Perspektive in ihren Berichten noch nicht einmal erwähnten, muss Belschner nicht notwendig gelogen haben. Für seine Version sprach sein späteres Verhalten in der Schweiz. Nach seiner Rückkehr aus Genf war er nur kurz in Zürich geblieben und hatte sich bald auf Wanderschaft begeben. Sie führte ihn nach Interlaken und Montreux. Die dort fällig werdenden Kosten für die Unterkunft wollte er sich von seiner Mutter bezahlen lassen. Diese schaltete daraufhin den Vormund ein. Er ließ Hans umgehend von der Polizei zurückbringen und verfügte Mitte Mai 1934 die Einweisung in das Erziehungsheim Sehrau bei Zürich. Am Abend des 21. Juni 1934 ergriff Hans von dort die Flucht und ging nach St. Gallen. Dort suchte er das deutsche Generalkonsulat auf, um ins Nachbarland zu gelangen. Denn auch wenn er sein ganzes bisheriges Leben in der Schweiz verbracht hatte, war er wegen seines Großvaters, eines gebürtigen Württembergers, deutscher Staatsangehöriger. Seine Flucht aus dem Erziehungsheim begründete Hans Belschner später damit, als »deutscher Nazi-Hund« den Repressionen des Direktors wie der übrigen Heiminsassen ausgesetzt gewesen zu sein. Sein Wunsch nach einer Übersiedelung ins Deutsche Reich machte zumindest deutlich, dass Belschner kein Gegner des NS-Regimes gewesen war. Möglich, dass der damals 18-Jährige sogar Sympathien für die NS-Bewegung hegte. Schließlich war er in der Schweiz in die Rolle des gesellschaftlichen Außenseiters geraten, und dem Gemeinschaftsversprechen der Nationalsozialisten hatten sich ja auch viele junge Menschen in Deutschland bereitwillig hingegeben.

Abschiebung nach Deutschland

Sein Auswanderungswunsch blieb Belschner zunächst jedoch verwehrt. Der Vormund schickte wiederum die Polizei, um sein Mündel aus St. Gallen zurückzubringen. Er wollte Hans erneut in einem Erziehungsheim unterbringen. Da nun jedoch klar war, dass es sich um einen deutschen Staatsangehörigen handelte, machte der Vormund die Einweisung von der Kostenübernahme durch deutsche Stellen abhängig. Als diese sich weigerten, veranlasste er die » armenrechtliche Heimschaffung zwecks Versorgung« des jungen Mannes.

In Deutschland kam er ins Erziehungsheim Schönbühl bei Schorndorf. Dort blieb er fast ein Jahr lang, vom 16. September 1934 bis zum 6. Juli 1935. Er fühlte sich dort offensichtlich sehr wohl, und auch die Heimleitung war mit ihm zufrieden. Früher als geplant durfte er die Einrichtung verlassen. Sein Weg führte ihn in die Nähe von Welzheim, wo er bei einer verwitweten Bäuerin auf dem Hof aushalf. Bis zum 10. Februar 1936 arbeitete er in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb mit, durchaus zur Zufriedenheit der älteren Frau. Sie beschrieb ihn als »fleissig« und hob hervor, dass er »kein Trinker« gewesen sei.

Der Weg in die Kriminalität

Belschners Start in sein neues Leben in Deutschland konnte durchaus als gelungen bezeichnet werden. Und doch kam es in den nächsten Monaten zum zweiten Bruch in seinem Leben. Und diesen Bruch hatte er selbst herbeigeführt. Die landwirtschaftliche Tätigkeit bei Welzheim gab er auf, um wieder als Bäcker zu arbeiten. Seine Versuche, eine passende Stelle in diesem Gewerbe zu finden, blieben aber erfolglos. Notgedrungen verdingte er sich schließlich als Hilfsarbeiter beim Autobahnbau in der Nähe von Holzmaden. Zufrieden stellte ihn diese Notlösung nicht, die Arbeit war ihm nach eigener Aussage zu schwer.

Er begann zu dieser Zeit, sich »Waren-, Zech- und Einmietbetrügereien« zuschulden kommen zu lassen, für die ihn das Amtsgericht Kirchheim/Teck am 11. August 1936 zu einem Monat und zehn Tagen Haft verurteilte. Warum er nun die Grenze zur Illegalität überschritt, ist nicht klar. Die Arbeit brachte ihm ein »ausreichendes« Einkommen ein, und so erklärte das Landgericht Stuttgart später rückblickend die Ursache für die Straffälligkeit damit, dass Belschner »fortgesetzt über seine Verhältnisse lebte«. Für seine folgenden Vergehen traf dies jedoch nicht mehr zu, da sich seine wirtschaftliche Lage nun deutlich verschlechtert hatte. So brachte ihm ein weiterer Betrug – er hatte ein in Ludwigsburg geliehenes Fahrrad verkauft – nur wenige Tage nach der ersten Verurteilung die nächste Strafe ein: Am 27. August folgte eine Verurteilung zu zehn Tagen Gefängnis. Freiwillig kehrte er nach seiner Haftentlassung im September nach Schönbühl zurück, blieb dort aber nur wenige Tage. Bevor er von dort verschwand, lieh er sich von anderen Pfleglingen Kleidungsstücke und Taschen, um auch sie anschließend zu veräußern.

Sein Weg führte ihn nach Stuttgart. In der Landeshauptstadt traf der völlig mittellose junge Mann auf einen Mineralölhändler, der das Heim in Schönbühl beliefert und dort Hans kennengelernt hatte. Der Händler nahm Belschner aus Mitleid vorübergehend bei sich auf und ließ ihn in seinem Betrieb mitarbeiten. Bis Anfang Oktober ging dieses Arrangement gut. Dann nutzte Belschner sein inzwischen erworbenes Wissen über die Betriebsabläufe für weitere Betrügereien aus. Über mehrere Tage hinweg ließ er sich von einem Fuhrunternehmen zu den Kunden des Mineralölhändlers bringen. Ihnen gegenüber gab er sich als Chauffeur oder sogar als Mitinhaber des Unternehmens aus und trieb noch offene Rechnungsbeträge ein. Insgesamt brachte er es so auf 250 Reichsmark – ein kleines Vermögen für jemanden, der sich etwa bei seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit mit einem Monatsverdienst von 20 Reichsmark nebst Kost und Logis hatte begnügen müssen. Das Schöffengericht Stuttgart verurteilte Belschner für diese Taten am 14. Januar 1937 zu einer Haftstrafe von zehn Monaten.

Auf den Tag ein Jahr später folgte die nächste Haftstrafe. Dieses Mal verurteilte das Amtsgericht Ludwigsburg den Angeklagten zu einer siebenmonatigen Gefängnisstrafe. Der von Belschner verursachte Schaden war mit 83,40 Reichsmark vergleichsweise gering ausgefallen, was das Gericht neben seiner Jugend noch als mildernden Umstand gelten ließ. Was war geschehen? Belschner hatte einen Schuhmacher um Stiefel geprellt, einen Friseur um Hygieneartikel, einen Friseurgehilfen um einige Kleidungsstücke, einen Taxiunternehmer um das Fahrtgeld. Alle diese Taten hatte Belschner im November 1937 begangen, wiederum nur wenige Wochen nach seiner Haftentlassung. Dabei hatte er zunächst versucht, Arbeit zu finden. Im Oktober war er einige Tage bei einem Bauern in Egolsheim untergekommen. Danach wollte er wieder in seinem erlernten Gewerbe Fuß fassen. Denn die Ausübung des Bäckerhandwerks machte ihm eigentlich Spaß. Aber auch bei dem neuen Meister in Stammheim wurde er nicht glücklich. Dieser hatte sein Geschäft als Berufsanfänger erst kurz zuvor eröffnet und geizte nicht nur beim Lohn, sondern auch beim Essen, das er als Meister seinem Gesellen zur Verfügung stellen musste.

Geplanter Raubmord und Sicherungsverwahrung

Belschner wurde für diese Betrügereien am Bahnhof in Kornwestheim festgenommen. Diese Festnahme hätte zu keinem besseren Zeitpunkt erfolgen können. Denn er stand an diesem Abend unmittelbar im Begriff, zusammen mit einem Komplizen einen Raubmord zu begehen. Eigentlich hatten sie die Tat schon am frühen Morgen ausführen wollen, doch hatte Belschner verschlafen. Als er mit seinem Komplizen das Haus des Opfers schließlich doch noch erreicht hatte, war der Mann schon längst unterwegs. Denn es dieser verkaufte als Handlungsreisender Backmaschinen, weshalb er sich immer schon frühmorgens auf den Weg machen musste. Belschner hatte den Händler kurz zuvor in seiner Bäckerei in Stammheim kennengelernt. Im Auftrag seines Meisters hatte er den Handlungsreisenden später in dessen Haus besucht und war folglich mit dessen Lebensumständen bestens vertraut.

Auch als die Festnahme seinen Plan vorerst vereitelt hatte, wollte Belschner nicht endgültig von ihm ablassen. Noch während seiner Untersuchungshaft äußerte er gegenüber einem Zellengenossen die Absicht, nach seiner Entlassung erneut zur Tat schreiten zu wollen. Dazu kam es aber nicht mehr, da der Mithäftling die Behörden informierte. Belschner musste sich einem erneuten Strafverfahren stellen, das aufgrund der Schwere der Anschuldigung nun am Landgericht Stuttgart stattfand. Dieses Gericht verurteilte ihn am 17. Mai 1938 zu einer dreijährigen Zuchthausstrafe, die er zumindest zu Beginn in Einzelhaft verbringen musste, und verhängte die anschließende Sicherungsverwahrung gegen ihn. Möglich gemacht hatte den dauerhaften Freiheitsentzug das vom NS-Regime schon am 24. November 1933 erlassene »Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung«.

»Kriminalbiologische Untersuchung«

Kurz nachdem Hans Belschner ins Zuchthaus Ludwigsburg verlegt worden war, wurde er zum Objekt einer »kriminalbiologischen Untersuchung«. Dieses Verfahren sollte einer »vorbeugenden Verbrechensbekämpfung« dienen, ging es doch darum, die »Wesensart der Gefangenen« zu entschlüsseln, ihre »erblichen Anlagen und die im Leben und durch das Leben bewirkte Gestaltung der Persönlichkeit«, wie der Historiker Michael Zimmermann feststellte. Diese mit viel Aufwand betriebene Forschung führte im Falle von Hans Belschner zu einem »kriminologisch-pönologischen«, einem »soziologischen« und einem »ärztlichen« Befundbericht, die durch eine »psychische Untersuchung« und »kriminalbiologische Berichte« ergänzt wurden. Offensichtlich betrieben die Behörden einen erheblichen Aufwand. Sie beschränkten sich dabei nicht auf Hans Belschner, sondern suchten die Antworten, ganz im Sinne des biologistischen Rassismus, in dessen Familiengeschichte. So geriet die gänzlich unbescholtene württembergische Verwandtschaft in den Fokus des NS-Regimes, obwohl zwischen ihnen und Hans zu keiner Zeit Kontakt bestanden hatten. Einen willfährigen Helfer fanden die Behörden im örtlichen Pfarrer. Er fertigte eine Ahnentafel an, die bis zu den Ururgroßeltern, das heißt bis ins Jahr 1791, zurückreichte. Erfasst wurden Eheschließungen, berufliche Tätigkeiten, Todesursachen und besondere Merkmale, etwa die Anzahl der unehelichen Kinder oder der Ehepartner.

»Beurteilung der Kriminalität: Umwelt- und anlagebedingt«. Quelle: StAL E 356 d VII Bü 2.

Aufschlussreich sind die Ausführungen, mit denen sich der Kirchenvertreter den Beamten für eine weitere Zusammenarbeit empfahl:

»Für alle weitere mir mögliche Auskunft bin ich natürlich jederzeit zu haben, da ich selber an solchen Forschungen großes Interesse habe im Hinblick auf das Verständnis mancher Familien; leider kann man ja in dieser Richtung einzelne persönliche Vermutungen niemals als amtlichen Akt niederlegen, wenn es auch immer noch so große Wahrscheinlichkeit für sich hat. Das Bewußtsein, durch das eigene Arbeiten einen kleinen Schritt vorwärts in uns noch dunklem Erkennen zu erleichtern, ist an sich schon Befriedigung genug, und werde ich stets gerne mit dazu beitragen.«

Die »kriminalbiologische Untersuchung« ermöglichte aber nicht nur dem Dorfpfarrer, sich wichtig fühlen zu dürfen. Sie bot auch Hans Belschner die Möglichkeit, den staatlichen Autoritäten in einer anderen Rolle als der des Angeklagten oder des Mündels gegenüberzutreten. Auch wenn ihm diese Praxis nur ein geringes Maß an Handlungsfreiheit eröffnete, Belschner war sich dieser sich ihm bietenden Gelegenheit bewusst. So begann er seinen Lebenslauf mit einem bemerkenswerten Satz: »Da es hier Hauptsächlich [sic!] um die Schriftprobe geht, will ich meinen Lebenslauf nur kurz abhandeln.« Damit hatte er sehr klar gemacht, dass er das ganze Prozedere durchschaute und kein naiver »Proband« war. Er hatte sich damit in gewisser Weise in eine überlegene Position gebracht. Die Beamten konnten sich nämlich nicht sicher sein, ob die Aussagen Belschners der Wahrheit entsprachen oder ob er sie strategisch eingesetzt hatte.

»Da es hier Hauptsächlich um die Schriftprobe geht…«. Quelle: Hans Belschner, Schriftprobe (Lebenslauf), Ludwigsburg, 20.9.1938, in: StAL E 356 d VII Bü 2.

Tatsächlich schlug sich diese Unsicherheit in den Berichten nieder, wie sich an folgendem Auszug aus den »kriminalbiologischen Berichten« zeigen lässt:

»Nach außen hin gibt er sich freundlich, zuvorkommend. Dies vermag aber doch nicht darüber zu täuschen, daß er innerlich eine ganz andere Haltung einnimmt. Wenn er sich unbeobachtet glaubt oder man Gelegenheit hat, eines seiner überlegenen Mienenspiele und sein zynisches Lächeln aufzufangen, so wird in diesem unbewußten motorischen Ablauf doch deutlich, welche Einstellung er zu seiner Umwelt nimmt. Andererseits ist aber doch nicht zu verkennen, daß es sich im großen und ganzen um einen noch unreifen Menschen handelt, dessen gesamtseelische Struktur an die des pubertierenden Lausbubens erinnert.«

Zwar versuchten die Gutachter, zu einem methodisch abgesicherten Urteil über den Wahrheitsgehalt der Aussagen Belschners zu kommen, doch relativierten sie ihr so entschieden vorgetragenes Urteil mit dem geradezu verniedlichenden Nachsatz, man habe es im Grunde mit einem »Lausbuben« zu tun. Eine ähnliche Ambivalenz ist auch der »psychischen Untersuchung« zu entnehmen:

»Ein durchaus nüchterner, kühl überlegender Mensch, der von vornherein es darauf abgestellt hat, einen möglichst günstigen Eindruck zu machen, um die Freiheit wieder zu erlangen. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, als ob er in vorbedachter Weise möglichst einwandfrei zu beweisen vermag, daß er innerlich sich geändert habe. Es wirkt nicht echt, wenn er Einwände des Untersuchers als durchaus berechtigt ansieht, die aber im Gegensatz zu seinem früheren Verhalten stehen. Er läßt sich auch durch nichts aus der Fassung bringen, folgt der Unterhaltung willfährig und beschönigt im Grunde auch gar nicht, was ihm zur Last gelegt wird.«

Es ist aufschlussreich, in welch prekärer Lage sich die Gutachter eigentlich befanden. Die »kriminalbiologische Untersuchung« sollte wissenschaftlich gesicherte, also objektive Erkenntnisse liefern, und doch berief sich der Gutachter auf eine so subjektive Kategorie wie seinen eigenen »Eindruck«, um die Aussagen Belschners zu bewerten. Dennoch fiel es ihm schwer, sich einen Reim auf den »Probanden« zu machen: »Als Grundstimmung findet sich eine im Grunde inadäquat anmutende Zufriedenheit. Obwohl er versichert, daß ihm die Strafe schwer zu schaffen macht, drückt sich in nichts – auch nicht auf der Abteilung – aus, daß er innerlich verzagt oder depressiv wäre.«

Wer war Hans Belschner?

Die Persönlichkeit Hans Belschner lässt sich auch heute nur schwer fassen. Vielleicht liegt der Schlüssel zum Verständnis in der »im Grunde inadäquat anmutenden Zufriedenheit« Belschners. Hatte er in der Haft womöglich so etwas wie eine zweite Heimat gefunden? Betrachtet man die uns überlieferten Dokumente aus dieser Perspektive, lassen sich entsprechende Indizien finden. Belschner beschönigte ja nicht nur bei der »kriminalbiologischen Untersuchung« seine Taten nicht. Vielmehr hatte er ausgerechnet in der Gerichtsverhandlung großen Wert darauf gelegt, dass es ihm um die Tötung des Handlungsreisenden gegangen sei. Für eine solche selbstbelastende Aussage bestand eigentlich kein Grund, denn die Tat war ja nicht über das Stadium der Planung hinausgekommen. Er hätte die Tötungsabsicht bestreiten oder sie seinem Komplizen unterstellen können – es wäre Aussage gegen Aussage gestanden. Überhaupt hatte er die Aufklärung seiner geplanten Straftat selbst durch seine Prahlerei gegenüber einem Mithäftling ins Rollen gebracht. Warum hatte er das getan? Die erfolgreich ausgeführten Betrügereien zeigten doch tatsächlich, dass Belschner »kühl überlegend« handeln und anderen Menschen gegenüber seine wahren Absichten verschleiern konnte. Wäre es ihm darum gegangen, die Freiheit wiederzuerlangen, hätte er doch im Strafprozess alles daran setzen müssen, das Urteil milder ausfallen zu lassen – zumal ihn die Gerichte schon in den vorherigen Prozessen auf die drohende Verhängung der Sicherungsverwahrung aufmerksam gemacht hatten.

Die eben vorgestellte Deutung erklärt freilich nicht, warum sich Belschner keine andere zweite Heimat als ausgerechnet das Gefängnis gesucht hatte. Er war ja nach seiner ersten Haftstrafe nach Schönbühl zurückgekehrt und damit an den Ort, an dem er sich wohlgefühlt hatte. Ihm wurde sogar angeboten, dort als Bäcker zu arbeiten, bis er zum Arbeits- und Wehrdienst einberufen würde. Was trieb ihn zu weiteren Straftaten an? Tatsächlich ist eine weitere Interpretation möglich, und auch für sie finden sich Indizien in den Quellen. In gewisser Weise erinnert Belschner an Felix Krull. Diese Romanfigur Thomas Manns zieht ihr Vergnügen daraus, immer aufs Neue Grenzen zu überschreiten. Die Konsequenzen sind Krull zunächst egal, er vertraut darauf, doch immer wieder aus der Sache unbeschadet herauszukommen. Thomas Mann verlieh Krull die Züge eines Narzissten, und auch die Zeitgenossen glaubten, solche bei Hans Belschner zu erkennen. Sein Stammheimer Meister verwies etwa darauf, Belschner habe sich »parfümeriert[]« [sic!] und sich »öfters das Haar ondolieren [sic!]« lassen. Die Gutachter attestierten Belschner wiederum, keine Kritik an sich zu vertragen.

Sicher geht man nicht fehl, wenn man Belschners Lebensgeschichte als tragisch begreift. Er war ohne Zweifel ein Straftäter, aber er war auch ein Opfer von familiären und zeitlichen Umständen. Die Tragik seines Lebens spiegelt sich in folgender Selbsteinschätzung: »Ich wäre der beste Kerl, wenn ich irgendwo wäre, wo ich persönlich und nicht geschäftlich behandelt würde.« Geschäftlich behandelte man ihn schon in seiner frühen Jugend, als er zum Mündel eines amtlichen Vormunds wurde. Aber auch das NS-Regime ließ ihm letztlich keinen Raum, sich als Mensch zu entfalten. Es bleibt die überraschende Ausnahme, dass ihm das Erziehungsheim Schönbühl diese Möglichkeit bot. Die Kriminalbeamten legten dies freilich als Schwäche der Heimleitung aus, wie sie auch, in völliger Verkennung der Tatsachen, über seine Zeit in der Schweiz urteilten: »Er widersetzte sich einfach der Ordnung, war ein richtiger Lausbub und setzte sich bei der philantropischen [sic!] Art des eidgenössischen Fürsorgeerziehungswesens rücksichtslos durch.« Das NS-Regime beruhte dagegen gerade auf der Erwartung an die Menschen, sich »geschäftlich behandeln« zu lassen.

Es mag eine Koinzidenz sein, dass sich Belschner ausgerechnet wenige Monate vor dem Tod seiner Großmutter immer stärker einem kriminellen Lebensweg hingab. Sie starb im Dezember 1936, wenige Wochen vor seiner ersten Verurteilung zu einer mehrmonatigen Haftstrafe. Seither hatte er keine Aussicht mehr, zu dem Menschen zurückzukehren, der sich »bis in die letzte Zeit liebevoll um den Angekl. angenommen« hatte, wie es in dem Urteil hieß.


Literatur

  • Auszug aus einem Brief der Vormundschaft der Stadt Zürich, Georg Früh, v. 28.6.1934, in: StAL E 356 d VII Bü 2.
  • Beurteilung der Kriminalität, in: StAL E 356 d VII Bü 2.
  • Bohn, Payer, Haug, Urteil Landgericht Stuttgart, 17. Mai 1938, Abschrift 4 KLs. 58/1938. 10 Js. 1157/1938, in: StAL E 356 d VII Bü 2.
  • Direktion der Gefängnisse Heilbronn (Jugendgefängnis), Strafanstaltsvorstand Schmidthäuser, Abschlussgutachten der Beamtenbesprechung über den Gefangenen Hans Belschner, 1.9.1938, Abschrift, in: StAL E 356 d VII Bü 2.
  • Evang. Stadtpfarramt E. an die Kriminalbiologische Untersuchungsstelle beim Zuchthaus in Ludwigsburg, 12. Januar 1939, in: StAL E 356 d VII Bü 2.
  • Fragebogen der Kriminalbiologischen Untersuchungsstelle beim Zuchthaus Ludwigsburg, H.M., 4. November 1938, in: StAL E 356 d VII Bü 2.
  • Fragebogen der Kriminalbiologischen Untersuchungsstelle beim Zuchthaus Ludwigsburg, M.S., 7. November 1938, in: StAL E 356 d VII Bü 2.
  • Fürsorgeheim Schönbühl an das Landgericht Stuttgart, 1.2.1938, in: StAL E 356 d VII Bü 2.
  • Hans Belschner, Schriftprobe (Lebenslauf), Ludwigsburg, 20.9.1938, in: StAL E 356 d VII Bü 2.
  • Heberle, Urteil Amtsgericht Ludwigsburg, 14. Januar 1938, Abschrift 2 DLs 48/1937, in: StAL E 356 d VII Bü 2.
  • Kriminologisch-pönologischer Befundbericht, 7. Januar 1939, in: StAL E 356 d VII Bü 2.
  • Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische »Lösung der Zigeunerfrage«, Hamburg 1996.
  • Oberregierungsrat an den Herrn Vorstand der Sicherungsanstalt Schwäb. Hall, 13. April 1941, in: StAL E 356 d V Bü 2129.
  • Psychische Untersuchung, 3. Januar 1939, in: StAL E 356 d VII Bü 2.
  • Regierungsmedizinalrat, Kriminalbiologische Berichte, 7. Januar 1939, in: StAL E 356 d VII Bü 2.
  • See. [d.i. Seebold], Soziologischer Befundbericht, 17. September 1938, in: StAL E 356 d VII Bü 2.
  • See. [d.i. Seebold], Ärztlicher Befundbericht, 17. September 1938, in: StAL E 356 d VII Bü 2.
  • Urteil Schöffengericht Stuttgart, 14.1.1937, Abschrift C 5 Ls. 6/37. 21 Js. No. 18430/36, in: StAL E 356 d VII Bü 2.