Karoline Theobald, geb. Blatter

Portraitfoto
Alter:
40 Jahre
Geburtsort:
Saarbrücken (03.03.1895)
Todesort:
Gmünd /Strafanstalt Gotteszell (20.04.1935)
Todesursache:
Herzschwäche
Nationalität:
Deutschland
Zuordnung:
Gefängnisinsassen

Probleme der historischen Rekonstruktion

Wie auch bei vielen anderen, die im Gräberfeld X bestattet sind, liegen zu Karoline Theobald nur spärliche Informationen vor. Wichtige Einblicke liefert ausgerechnet ein Lebensbericht, den sie anlässlich der Einweisung in ein staatliches Gefängnis 1935 anfertigen musste. Dieses Dokument bringt jedoch methodische Probleme mit sich. Zum einen ist die subjektive Färbung der Ereignisse in der Rückschau zu berücksichtigen. Zum anderen darf man nicht vergessen, dass Karoline Theobald diesen Bericht als Häftling anfertigte. Ereignisse, die sie in den Augen der Nationalsozialisten in ein schlechtes Licht rücken würden, könnte sie also womöglich verschwiegen haben. Die andere wichtige Quelle sind Gerichtsakten: Die Darstellung, welche sich dort findet, gibt eine Außenperspektive wieder und ist deswegen unter Vorbehalt aufzunehmen. Durch Quellenlektüre können immerhin die wesentlichen Eckdaten ihres Lebens bestimmt werden. Was als gesichert gelten kann, soll im Folgenden zusammengetragen werden.

Leben vor 1935

Karoline Theobald kam am 3. März 1895 in Saarbrücken als Tochter von Heinrich und Wilhelmine B. zur Welt. Sie hatte eine Stiefschwester und vier jüngere Geschwister. Bereits im Alter von 14 Jahren absolvierte sie eine Ausbildung zur Näherin. Das Einkommen der Eltern reichte nicht aus, um die vielköpfige Familie zu ernähren. In ihrer Rückschau hält sie fest: »Ich musste Geld verdienen[,] weil ich die älteste war von fünf Kindern […].« Im August 1918 heiratete sie L. Theobald, gründete wenige Jahre später eine Familie und bekam drei Kinder. Eine Reihe von Unglücksfällen veränderte ihr Leben tiefgreifend: 1924 starb ihr Gatte, 1925 auch ihre Mutter, sie selbst erkrankte in den folgenden Jahren mehrmals schwer. Karoline Theobald fand in den folgenden Jahren, die von der 1929 einsetzenden Weltwirtschaftskrise überschattet wurden, keine dauerhafte Anstellung. Mehrmals wurde sie wegen kleinkrimineller Delikte zu Strafen verurteilt. 1930 verlor sie das Sorgerecht für ihre Kinder.

 

Prozess und Verurteilung

Am 4. März 1935 wurde Karoline Theobald gemeinsam mit ihrem neuen Lebensgefährten G. H. vor dem Amtsgericht Neuenbürg, einer Stadt im Enzkreis, angeklagt. Während der Vorwurf, H. habe im Herbst 1933 ein Parteiabzeichen getragen, ohne Mitglied in der NSDAP oder in der SA zu sein, wegen unzureichender Beweislage fallengelassen wurde, wurde er der Tatbestände der »falschen Anschuldigung« und der »üblen Nachrede« wegen »Einmiete-Betrügereien« für schuldig befunden. Das Gericht hielt ihm aber zugute, dass die Höhe der unterschlagenen Gelder mit 113 Reichsmark gering war und er in den Jahren zuvor selten mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Laut Urteil hatte sich Karoline Theobald in 29 Fällen unter »Vorspiegelung falscher Tatsachen« von einer Frau, »die selbst in den ärmlichsten Verhältnissen lebt«, Geld beschafft, und zwar »nicht etwa nur aus Not«. Sie erhielt ein Jahr Haft, wobei das Gericht mildernde Umstände anerkannte: Sie sei zuvor nur selten straffällig geworden und habe einige der ihr zur Last gelegten Verbrechen unter dem Einfluss ihres Gatten begangen.

Es fällt auf, dass in die Urteilsbegründung auch Einschätzungen zur charakterlichen Disposition der Anklagten aufgenommen wurden: G. H. könne man vor dem Hintergrund seiner früheren Delikte als »einen raffinierten und gefährlichen Betrüger« beschreiben, Karoline Theobald habe das unterschlagene Geld für »entbehrliche Genüsse« aufgewendet. Es ist nicht auszuschließen, dass die hier zu beobachtende Überlagerung juristischer und moralischer Kategorien als Ausdruck gewisser Vorbehalte seitens der Richter gegenüber den Angeklagten zu deuten ist.

 

Gefängnisaufenthalt und Tod

Am 12. März 1935 kam Karoline Theobald ins Gefängnis Gotteszell, in dem sich 1933 und 1934 eine »Schutzhaftabteilung« für weibliche politische Gefangene befand, wo sie bereits wenige Wochen nach der Einlieferung verstarb. Obwohl ihr schlechter körperlicher Zustand von mehreren Gefängnisärzten bescheinigt worden war, scheinen Krankheitssymptome nicht ernst genommen worden zu sein. Es dauerte einige Wochen, bis sie ins Krankenhaus in Schwäbisch Gmünd überführt wurde. Am 20. April 1935 verstarb sie wegen »Herzschwäche«.

 

Übergabe des Leichnams an die Anatomie Tübingen

Da die Angehörigen Karoline Theobalds eine Bestattung nicht bezahlen konnten, entschied die Gefängnisleitung nur einen Tag nach dem Tod, den Leichnam der Wissenschaft zu übergeben. Die schnelle Überführung eines Leichnams war für die Verwendung zu Forschungszwecken notwendig und daher auch rechtlich abgesichert. An der engen Verflechtung von Universität und Gefängnissen kann kein Zweifel bestehen: Insgesamt 69 Tote aus Haftanstalten  wurden zwischen 1933 und 1945 nach Tübingen gebracht. Umso bedauerlicher ist dies bei Karoline Theobald, da ihr zu diesem Zeitpunkt ebenfalls noch inhaftierter Lebensgefährte G. H. nur wenige Tage später von der Gefängnisleitung brieflich die Übergabe des Leichnams für eine von ihm finanzierte Bestattung erbat – doch dafür war es schon zu spät.

 


Literatur:

Amtsgericht Neuenbürg, Urteil, 4. März 1935, in: StAL, E 356 I Bü 1303.

Kienle, Markus, Gotteszell – das frühe Konzentrationslager für Frauen in Württemberg. Die „Schutzhaftabteilung“ im Frauengefängnis Gotteszell in Schwäbisch Gmünd März 1933 bis Januar 1934, hg. v. Dokumentationszentrum Oberer Kuhberg Ulm e. V. – KZ-Gedenkstätte mit einem Geleitwort v. Wolfgang Benz (Berlin) und einem Nachwort von Silvester Lechner (Ulm), Ulm 2002.

Roth, Thomas, »Gestrauchelte Frauen« und »unverbesserliche Weibspersonen«: Zum Stellenwert der Kategorie Geschlecht in der nationalsozialistischen Strafrechtspflege, in: Elke Frietsch/Christina Herkommer (Hrsg.), Nationalsozialismus und Geschlecht. Zur Politisierung und Ästhetisierung von Körper, »Rasse« und Sexualität im »Dritten Reich« und nach 1945, Bielefeld 2009, 109–140.

Schönhagen, Benigna, Das Gräberfeld X. Eine Dokumentation über NS-Opfer auf dem Tübinger Stadtfriedhof, Tübingen 1987.

Strafanstalt Gotteszell an den Herrn Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht Stuttgart, 23. April 1935, in: StAL, E 356 I Bü 1303.

Theobald, Karoline, Lebensbericht, 18. März 1935, in: StAL, E 356 I Bü 1303.

Wachsmann, Nikolaus, Gefangen unter Hitler. Justizterror und Strafvollzug im NS-Staat, München 2006.